Wer sagt eigentlich, dass es in anderen Vereinen keine Probleme damit gibt? Wenn du damit unsere Nachbarvereine meist ist deine Aussage schlichtweg falsch. Wir besprechen Problematiken an den Gewässern ständig mit dem SAV und dem Laatzener Verein. Die schildern gleiche Probleme mit dem Zelten oder Feuerstellen. Und nun sag mir nicht, dass sie uns aus irgendeinem Grund Unsinn erzählen.Magnus hat geschrieben:@ didodido hat geschrieben:@Magnus: Das Problem sind nicht die Bestimmungen des Vereins, sondern die gesetzl. Rahmenbedingungen. Die Mehrzahl der Gewässer befindet sich in Schutzgebieten und dort ist Zelten prinzipiell untersagt. Kommt also nicht ein Fischereiaufseher sondern Ordnungsamt oder Polizei dann hat der Zelter ein wirkliches Problem. Deswegen des Tages die Dinger flachlegen.
Sorry, aber ich sehe mich definitiv als Angler und nicht als Zelter !!! Ich habe weder mit der Polizei noch mit dem Ordnungsamt Probleme gehabt, aber wehe es kommt ein Fischereiaufseher...
Und nun beantworte mir bitte die Frage warum es in anderen Angelvereinen damit überhaupt keine Probleme gibt ???
Gruss,
Magnus
Wenn du Vereine außerhalb Niedersachsens meinst, kann ich das nicht beurteilen. Denn das Gesetzt nach dem wir uns richten müssen, ist ein nds. Gesetzt. Das Gesetz nennt sich NWaldLG (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung).
Könnte mir mal jemand sagen woher die Aussage stammt, dass ein Zelt ohne Boden eigentlich gar kein Zelt ist? Ist ein großes Bundeswehr- oder Rotkreuzzelt ohne Boden kein Zelt?