2 fragen: graskarpfen und zelte
hallo zusammen. ich habe mal 2 fragen:
1. ist es an irgendeinem gewässer des fv hannover möglich auf graskarpfen zu angeln?
2. in der gewässerordnung steht ja man dürfe keine zelte an den gewässern aufbauen. wie macht ihr es dann, wenn ihr mal die ganze nacht durchangeln wollt? verzichtet ihr ganz auf schlaf oder kann man vielleicht was anderes aufbauen??
mfg
1. ist es an irgendeinem gewässer des fv hannover möglich auf graskarpfen zu angeln?
2. in der gewässerordnung steht ja man dürfe keine zelte an den gewässern aufbauen. wie macht ihr es dann, wenn ihr mal die ganze nacht durchangeln wollt? verzichtet ihr ganz auf schlaf oder kann man vielleicht was anderes aufbauen??
mfg
Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
hallo mann darf zelte ohne boden aufbauen zu schirm mit überwurf aber auch erst wenn es anfäng dunkel zu werden also tagsüber müssen die dienger wieder abgebaut sein
Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
Hi,lorn hat geschrieben: verzichtet ihr ganz auf schlaf oder kann man vielleicht was anderes aufbauen??
um Dir die Diskussion bezüglich Zelt, Schirm mit Überwurf o.ä. mit einem der Verantwortlichen zu ersparen, würde ich an Deiner Stelle auf Schlaf verzichten !!! Egal was Du auch aufbaust: Recht machen kannst Du es keinem...
Gruss,
Magnus
-
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
Hallo Lorn, Hallo Magnus und vielleicht Andere die es betrifft,
Biwaks (Zelte) bei Einbruch der Dunkelheit aufzubauen, da wird kein Fischereiaufseher (FA)
einschreiten. Das wurde bei Gewässerausschuss- Sitzungen an denen alle FA teilnehmen
besprochen. In der Gewässerordnung steht zwar, dass das Zelten nicht erlaubt ist, aber wir
sollen darüber hinweg sehen.
Statthaft ist es allerdings nicht mehr, bei strahlendem Sonnenschein das Biwak (Zelt) stehen
zu haben. Hier genügt aber das Umlegen, bzw. das Herausziehen der Stangen damit das
Zelt flachliegt.
Leider gibt es immer mehr Angler, die das Zelt ganztägig stehen lassen und darin auch den
Tag verschlafen. Dort muss dann allerdings eingeschritten werden.
Der Hüttenwart
Biwaks (Zelte) bei Einbruch der Dunkelheit aufzubauen, da wird kein Fischereiaufseher (FA)
einschreiten. Das wurde bei Gewässerausschuss- Sitzungen an denen alle FA teilnehmen
besprochen. In der Gewässerordnung steht zwar, dass das Zelten nicht erlaubt ist, aber wir
sollen darüber hinweg sehen.
Statthaft ist es allerdings nicht mehr, bei strahlendem Sonnenschein das Biwak (Zelt) stehen
zu haben. Hier genügt aber das Umlegen, bzw. das Herausziehen der Stangen damit das
Zelt flachliegt.
Leider gibt es immer mehr Angler, die das Zelt ganztägig stehen lassen und darin auch den
Tag verschlafen. Dort muss dann allerdings eingeschritten werden.
Der Hüttenwart
...und täglich grüßt der Hüttenwart.
Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
Hallo Peter,
hab Dank für Deine Stellungnahme ! Aber so richtig verstehen kann ich diese Vorschrift nicht: Was spricht dagegen wenn man am Angelplatz sein Schirmzelt oder Brolly aufgebaut lässt um sein Gerät zu verstauen bzw. um nach einer durchgeangelten Nacht seinen Schlaf nachzuholen ??? O.K, wenn das Zelt gelb oder rot ist sehe ich das ein, aber wozu stellt die Angelindustrie diese Utensilien in oliv her ?! Denke mal damit man sich dem Umfeld der Natur anpassen kann...
Desweiteren liest man immer wieder, dass ein Zelt ohne Boden bestens geeignet ist wo es solche Vorschriften wie in unserem Verein gibt ! Da versteh einer die Welt... Da auch ich schon eine rege Diskussion ( morgens 6.00 Uhr ) mit einem Aufseher hatte der meinte, dass selbst ein leichter Windshelter das Bild von Campen erzeugt, vermeide ich jegliches Nachtangeln an unseren Gewässern.
So what,
Magnus
hab Dank für Deine Stellungnahme ! Aber so richtig verstehen kann ich diese Vorschrift nicht: Was spricht dagegen wenn man am Angelplatz sein Schirmzelt oder Brolly aufgebaut lässt um sein Gerät zu verstauen bzw. um nach einer durchgeangelten Nacht seinen Schlaf nachzuholen ??? O.K, wenn das Zelt gelb oder rot ist sehe ich das ein, aber wozu stellt die Angelindustrie diese Utensilien in oliv her ?! Denke mal damit man sich dem Umfeld der Natur anpassen kann...
Desweiteren liest man immer wieder, dass ein Zelt ohne Boden bestens geeignet ist wo es solche Vorschriften wie in unserem Verein gibt ! Da versteh einer die Welt... Da auch ich schon eine rege Diskussion ( morgens 6.00 Uhr ) mit einem Aufseher hatte der meinte, dass selbst ein leichter Windshelter das Bild von Campen erzeugt, vermeide ich jegliches Nachtangeln an unseren Gewässern.
So what,
Magnus
- Dieter
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
@Magnus: Das Problem sind nicht die Bestimmungen des Vereins, sondern die gesetzl. Rahmenbedingungen. Die Mehrzahl der Gewässer befindet sich in Schutzgebieten und dort ist Zelten prinzipiell untersagt. Kommt also nicht ein Fischereiaufseher sondern Ordnungsamt oder Polizei dann hat der Zelter ein wirkliches Problem. Deswegen des Tages die Dinger flachlegen.
Das Leben ist zu kurz für schlechtes Essen!
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
ein schirmzelt ohne boden ist der definition nach aber kein zelt und müsste demnach zu jeder tages und nachtzeit stehen dürfen, oder?
lg julian
lg julian
Freundliche Grüße
Julian
Julian
- Dieter
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
@julian: wenn es regnet!!
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
@ didodido hat geschrieben:@Magnus: Das Problem sind nicht die Bestimmungen des Vereins, sondern die gesetzl. Rahmenbedingungen. Die Mehrzahl der Gewässer befindet sich in Schutzgebieten und dort ist Zelten prinzipiell untersagt. Kommt also nicht ein Fischereiaufseher sondern Ordnungsamt oder Polizei dann hat der Zelter ein wirkliches Problem. Deswegen des Tages die Dinger flachlegen.
Sorry, aber ich sehe mich definitiv als Angler und nicht als Zelter !!! Ich habe weder mit der Polizei noch mit dem Ordnungsamt Probleme gehabt, aber wehe es kommt ein Fischereiaufseher...
Und nun beantworte mir bitte die Frage warum es in anderen Angelvereinen damit überhaupt keine Probleme gibt ???
Gruss,
Magnus
Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
wie peter schon sagte, werden zelte doch meist toleriert, also is meine frage beantwortet, danke dafür
aber meine zweite frage, ob man hier irgendwo graskarpfen fangen kann wurde noch nicht beantwortet...
mfg
aber meine zweite frage, ob man hier irgendwo graskarpfen fangen kann wurde noch nicht beantwortet...
mfg
- Dieter
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
@magnus: Grundsätzlich besteht eine Rechtslage, diese ist eindeutig ungeachtet dessen was Ordnungsbehörden tun. Fischereischauseher müssen sich aufgrund der Aufsichts- und Kontrollpflicht an diese halten. Ausnahmen wie von Peter genannt betreffen den Handlungsspielraum. Sollte aber jemand Drittes a) Dich anzeigen oder b) eine Beschwerde bei Behörden gegen den Verein einreichen, dann ist dies mit Ärger verbunden.
Zu anderen Vereinen kann ich nichts sagen, denn letzlich gilt auch hier wo die Gewässer sind, welche Umwelt- und Natuscrschutzauflagen für diese bestehen. Befinden sich die Gewässer in Natur- und Landschaftsschutzgebieten und erlauben Vereine dies explizit, dann bewegen sich diese ausserhalb der Rahmenbedingungen. Die Erlaubnis eines Vereins schützt aber keinen Angler. Kommt es zur Anzeige ist die Erlaubnis des Vereins nicht mal das Papier wert auf dem es steht.
Und grundsätzlich: Wer ein zelt aufstellt campt - Angler sein ist kein Sonderstatus der über geltendem Recht steht.
Dies kann man gut finden oder schlecht - ist aber politisch gewollter Fakt.
Ungeachtet dessen sollte trotzdem seitens der Fischereiaufseher mit einer Maßlinie gehandelt werden. Der hü und der andere hot ist Moppelkotze.
Und wenn da Handlungsbedarf besteht sollte seitens des Vorstandes eine klare einheutliche und vorallem bindende Vorgabe für die Fischereiaufsicht bestehen.
Zu anderen Vereinen kann ich nichts sagen, denn letzlich gilt auch hier wo die Gewässer sind, welche Umwelt- und Natuscrschutzauflagen für diese bestehen. Befinden sich die Gewässer in Natur- und Landschaftsschutzgebieten und erlauben Vereine dies explizit, dann bewegen sich diese ausserhalb der Rahmenbedingungen. Die Erlaubnis eines Vereins schützt aber keinen Angler. Kommt es zur Anzeige ist die Erlaubnis des Vereins nicht mal das Papier wert auf dem es steht.
Und grundsätzlich: Wer ein zelt aufstellt campt - Angler sein ist kein Sonderstatus der über geltendem Recht steht.
Dies kann man gut finden oder schlecht - ist aber politisch gewollter Fakt.
Ungeachtet dessen sollte trotzdem seitens der Fischereiaufseher mit einer Maßlinie gehandelt werden. Der hü und der andere hot ist Moppelkotze.
Und wenn da Handlungsbedarf besteht sollte seitens des Vorstandes eine klare einheutliche und vorallem bindende Vorgabe für die Fischereiaufsicht bestehen.
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
Hallo Lorn,
Du hast mein Darlegung erkannt, warum muß im Forum alles "zerredet" werden. Es lesen doch
auch andere unsere Beiträge, damit meine ich keine Mitglieder!!!
Warum Graskarpfen???
Graskarpfen kannst Du auch in Ricklingen, an der Leine usw.fangen, sind weniger dramatisch
im Drill und etwa ebenso viele Gräten wie unser "Spiegler".
Der Hüttenwart
Du hast mein Darlegung erkannt, warum muß im Forum alles "zerredet" werden. Es lesen doch
auch andere unsere Beiträge, damit meine ich keine Mitglieder!!!
Warum Graskarpfen???
Graskarpfen kannst Du auch in Ricklingen, an der Leine usw.fangen, sind weniger dramatisch
im Drill und etwa ebenso viele Gräten wie unser "Spiegler".
Der Hüttenwart
...und täglich grüßt der Hüttenwart.
Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
nochmal zu den ordnungshütern:
letzten winter/frühling konnte man an dem ufer der leine, nach dem zusammenfließen mit der ihme, ständig dauercamper sehen, die z.t. monate da gecampt haben. ist der bereich auch noch landschaftsschutzgebiet?
lg julian
letzten winter/frühling konnte man an dem ufer der leine, nach dem zusammenfließen mit der ihme, ständig dauercamper sehen, die z.t. monate da gecampt haben. ist der bereich auch noch landschaftsschutzgebiet?
lg julian
Freundliche Grüße
Julian
Julian
- Dieter
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
zuständigkeitsbereich der Stadt, solange die nicht Angeln haben Fischereiaufseher da nix zu sagen!
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Re: 2 fragen: graskarpfen und zelte
meinte damit auch keine fvh aufseher, sondern dass man hier wohl kaum ne strafe seitens der grünen zu erwarten hat.
die wasserschutzpolizei kommt da ja auch vorbei und müsste das sehen...
die wasserschutzpolizei kommt da ja auch vorbei und müsste das sehen...
Freundliche Grüße
Julian
Julian