Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

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Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von wobbleri » 17. Aug 2009 21:38

Auf eine PN von Froschlöffel zum Thema Kinder unter 14 Jahre hab ich mich endschieden die Antwort unter einem neuen Thema einzustellen, weil ich denke das so mancher mehr weiß.
Also, alle die was wissen sind eingeladen zu Posten.

@Froschlöffel; ich weiß nicht ob du meine Antwor bekommen hast, weil ich immer irgendwelche Fehlermeldungen hatte. Ich hab wohl PN´s ausgestellt. Jetzt bekomm ich zwar welche aber das mit dem Antworten geht wohl nicht.(hilfe !) :roll:

Nun zum Thema. Es geht darum was kann der "Bundesfischereischein" und wo bekomm ich den.

Eine Frage noch von mir: Warum wird man beim Ablegen der Prüfung auf diesen Schein nicht hingewiesen, oder wird man das heutzutage schon? (Prüfung ist so 22 Jahre her bei mir) Vielleicht @ Andy Krüger. Denn man braucht den Schein ja schon, wenn man sich so durch unser schönes Deutschland angelt.

Hier nun meine Antwort auf die PN, also das was ich über diesen Schein weiß:


Auf die Idee mit dem Bundesfischereischein bin ich gekommen weil ich im Frühjar in Meck-Pomm mit dem Team-Bodden
Angeln auf der Ostsee unterwegs war. Der Hafenmeister in Schaprode wollte unsere Bundesfischereischeine sehen, Zwecks Eintragung der Nummer in die Tageskarten.(In Meck-Pomm darf man nicht einfach so in der Ostsee und den Bodden fischen). Nun keiner von uns hatte einen Bundesfischereischein, bis auf einen. Der hatte sich das Ding in Hannover auf dem Ordnungsamt besorgt. Wir andern mußten ne halbe Stunde mit dem Herrn Hafenvorsteher rumdiskutieren ("wir Ossis haben die Gesetze nicht gemacht, die habt ihr mit rübergebracht")bis er uns (alle im FVH) die Tageskarten "unter Vorbehalt" (wenn die Wasserschutzpolizei euch erwischt ist das Urkundenfälschung! bla) ausstellte.
Da viel mir eine andere Geschichte ein: Im Misburger Wald gibt es einige Kiesteiche die nur mit dem Fahrrad zu ereichen sind. Ich fragte mich wie man dort wohl zu einer Fischereierlaubnis kommt. Konnte aber lange Zeit nix rausbekommen. Die Teiche waren zu der Zeit nicht verpachtet.
Später fand ich es heraus. Die Mutter meiner damaligen Freundin (Frau eines Forstoberamtsrats) erzählte mir das sie dort fischen ging. Es verhielt sich so, daß die Teiche der Forst zugehörig waren und somit dem Land gehörten. Sie besaß eben einen solchen Fischereischein vom Ordnungsamt.
In wieweit das mit dem Fischereischein abgesichert ist kann ich dir leider nicht sagen, denn kurze Zeit später wurden die Teiche verpachtet und ich habe die Sache mit dem Bundesfischereischein nicht weiter verfolgt.
Fakt ist aber:
-es gibt ihn beim Amt für recht und Ordnung, wie es so schön heißt, für 20-30 Euro
-er ist lebenslang gültig
-mann braucht ihn wenn man auserhalb Niedersachsen Angelkarten erwerben möchte (zumindest in Meck-Pomm).
Ich hab noch bisschen gegoogelt und konnte noch Folgendes herausbekommen:
http://www.vdsf.de/angeln/leitfaden.pdf
Ob einem das weiterhilft oder noch mehr verwirrt is wieder ne andere Sache.

Ob ein Gewässer verpachtet ist oder nicht ist warscheinlich nur durch rumhorchen oder ner Anfrage beim, ich weiß nicht vieleicht Katasteramt oder beim Wirtschaftsamt des betreffenden Gebietes herauszufinden. Ich weiß noch das der "echte" Laher See oder auch Prackla See genannt an der Auffahrt zum Messeschnellweg ein nicht Verpachtetes Gewässer ist. Der Fvh hat ja den sogenannten Totensee am Laher Friedhof zur allgemeinen Verwirrung aller Einheimischen auch in "Laher See" umgetauft. Dort wurde ich als Jugendlicher mal auf einen Bundesfischereischein kontrolliert. (Den ich wie ihr nun alle wißt nicht hatte, aber das ist eine andere Geschichte) :D

Also, wer weiß mehr?

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Julian » 17. Aug 2009 22:28

hmm...meinst du diesen blauen schein, denn den bekommt man beim "bürgerbüro", wo man sich ummeldet oder einen perso beantragt.
kostet ca. 30€ udn ist (noch) ein leben gültig.

mit diesem schein habe ich mir heute in berlin einen schein hier für die gegend geholt...


lg julian
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von wobbleri » 17. Aug 2009 23:56

Jupp, den mein ich.

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Julian » 18. Aug 2009 01:08

und was genau willst du jetzt nochmal dazu wissen? xD
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von wobbleri » 18. Aug 2009 08:01

Naja, stimmt es z.B. das man damit nicht verpachtete Gewässer, oder anders, Gewässer bei denen das Land das Fischereirecht hält, befischen darf. Und wie finde ich heraus welche Gewässer das sind.

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von peter.harder » 18. Aug 2009 09:27

Hallo,

den Bundesfischereischein (früher Jahresfischereischein) bekommt man mit dem Nachweis der
abgelegten Fischereiprüfung. Der Bundesfischereischein ist dann unbegrenzt gültig, wie der
Name sagt, für alle Bundesländer.

Vorteil: Es gibt Bundesländer in denen Angelvereine nur mit dem Nachweis eines Bundesfischerei-
scheines (BFS) eine Gastkarte ausgeben, anderen Bundesländern genügt der Nachweis der
Sportfischerprüfung. Um ganz sicher zu gehen sollte sich jeder Angler einen BFS besorgen, gilt
er doch auch als Ausweis mit den Angelpapieren gegenüber den Ordnungsbehörden in Nieder-
sachsen (Perso hat man ja nicht immer dabei), oder es passiert so ein Spontanurlaub, wie bei
Wobbleri geschehen, und man ist in so einem Bundesland und kann unter Umständen nicht Fischen.
O Weh!!!

Zu den "unbekannten" Gewässern: Gewässer vom Bund, Ländern und Gemeinden werden fast
ausnahmslos an Angelvereine verpachtet. Die wenigen anderen Gewässer sind in Privathand
oder dürfen nicht beangelt werden (Naturschutzgebiet o.ä.).

Ich hoffe ein wenig zur Aufklärung beigetragen zu haben.

Der Hüttenwart :wink:
...und täglich grüßt der Hüttenwart.

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Julian » 18. Aug 2009 11:06

Die Fischerei in Küstengewässern

§ 16


(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.
(2) Küstengewässer sind die Küstengewässer im Sinne des Wasserrechts.
(3) Die in der Anlage l zu diesem Gesetz aufgeführten Gewässer gelten im Sinne dieses Gesetzes ebenfalls als Küstengewässer. Soweit an ihnen nach dem bisherigen Recht ein Fischereirecht besteht, bleibt der Berechtigte im bisherigen Umfang zur Fischerei befugt. Gegen Beeinträchtigungen seines Rechts stehen ihm die Rechte aus § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu.

(zu § 16 Abs. 3) Die folgenden Gewässer gelten als Küstengewässer im Sinne
dieses Gesetzes:
Elbe unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg,
Oste unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf,
Weser unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
Hunte unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück,
Ems unterhalb der Papenburger Schleuse,
Leda unterhalb des Sperrwerks.


http://www.fvhannover.de/index.php/regu ... esetz.html
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von peter.harder » 18. Aug 2009 11:35

den Bundesfischereischein muß man trotzdem dabei haben!!!

Der Hüttenwart :wink:
...und täglich grüßt der Hüttenwart.

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Julian » 18. Aug 2009 11:59

richtig! denn für die eben beschriebenen gewässer gibt es keine erlaubnisschheine!
als schonmaße und so gelten dann die gesetzlichen bestimmungen des landes nds.


lg julian
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Andy Krüger » 18. Aug 2009 21:11

Jetzt bin ich aber etwas spät. Ist ja schon alles gesagt worden. :D

Unverpachtete Gewässer gibt es kaum bzw. gar nicht. Man kann höstens Glück haben, dass jemand sein Fischereirecht nicht ausübt und auch nichts sagt wenn am Gewässer geangelt wird.
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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Froschlöffel » 18. Aug 2009 21:35

Erstmal @ wobbleri: Deine pn hab ich nicht bekommen. Aber ist ja auch egeal nachdem hier so lebhaft diskutiert wurde.
Trotzdem danke für die Mühe.
Aber eine Frage hab ich doch noch: Diesen graublauen Lappen vom Ordnungsamt hab ich auch.
Aber auf der Titelseite steht nur "Fischereischein" und nicht ""Bundes""-"fischereischein". Ist er das nun, oder nicht?
Habe allerdings in Meck-Pomm schon mehrmals ne Tageskarte nach Vorlage desselben erhalten... :wink:
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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Andy Krüger » 18. Aug 2009 21:40

Fischereirecht ist Ländersache. Deshalb wird da auch nicht Bundesfischereischein drauf stehen. :o
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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von wobbleri » 18. Aug 2009 22:28

Das steht auch so in dem Link von oben, das es einen "Bundesfischereischein" nicht gibt. Aus diesem Grunde schrieb ich es immer in Gänsefüßchen. Das Ding heist nur Fischereischein.

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von stipper » 19. Aug 2009 09:38

die Elbe nördlich von Hamburg ist eines der wenigen freien Gewässer, dort braucht man einen Bundesfischereischein als Nachweis der Angelerlaubnis.

Im letzten Monat bin ich der Angeltristess in Hannover entflohen und habe in der Elbe bei Magdeburg gefischt... Ich bin in einem DAV Verein organisiert und habe über diesen eine Erlaubniskarte für das Land Sachen-Anhalt erworben, bei der Kontrolle an der Elbe bei Magdeburg durch die ansässige WSP wurde jedoch nicht dieser Schein (den man trotzdem benötigt) sondern der Bundesfischreischein abgefragt, war schon verrrückt da ich diesen bisher nie als "so" wichtig empfand....

Der Bundesfischereischein in Nds ist eine feine Sache, ich habe meinen or 20 Jahren erworben und musste diesen dann nicht mehr verlängern. IN anderen Bundesländern wie BRB sieht es anders aus, dort muss dieser Schein jedes Jahr verlängert werden. Da wir Nds das nicht müssen knüpfen uns die BRBler einen kleinen Sonderbeitrag ab wenn man den Angelschein für BRB haben möchte (finde ich i.O.)

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Re: Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit

Beitrag von Froschlöffel » 19. Aug 2009 23:03

Ich finde nur eins seltsam. Ich habe meine Fischereiprüfung allerdings nicht beim FVH abgelegt.
Dort wo ich machte, wurde mir aber immer gesagt das ich ohne den Fischereischein vom Ordnungsamt gar nicht erst in irgendeinen Verein eintreten könnte. Das scheint ja wohl nicht so zu sein.
Sonst würden hier ja nicht so viele Leute danach fragen, oder?
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