Wasserfahrzeuge :)

Für alles, für dass es kein Unterforum gibt.

Wasserfahrzeuge erlauben?

Auf allen Teichen
13
16%
Auf zwei oder drei großen Teichen würde schon reichen
52
66%
Brauchen wir nicht
14
18%
 
Abstimmungen insgesamt: 79

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slimakill
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von slimakill » 10. Mär 2009 18:06

hallo,
also ich finde man sollte schon bote erlauben die zur anfüterung dienen ,um jetzt vom boot selber zu blinkern finde ich nicht grad richtig da wir dann mit 20 boten pro see rechnen müssen wie soll mann dann noch in ruhe angeln auserdem hat der fisch keine möglichkeit sich zurück zu ziehen ,jedoch sollten wir ja nicht mit der zeit stehen bleiben wenn es um das angelgerät geht um um die hilfsmittel um den futerplatz mit einen boilieboot zu bestücken hauptsache es wird nicht eimer weise im teich verteilt ,was nicht heissen soll das es vom ufer aus nicht jetzt schon passiert wie ich schon des öfterem am wülfeler gesehen habe , da kommen manche und füttern mit 20kg boilies an und kommen nähsten tag wieder um zu angeln ,

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Jörn
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Jörn » 10. Mär 2009 18:46

Hallo Slima,

soweit ich das verstanden habe, möchte die Mehrheit ja nur einige Teiche zum Bootsangeln haben.
Und wenn man sich unsere Gewässer mal anschaut, macht das wegen ihrer Größe eh nur bei einigen Sinn.
Das sind bei den Stillgewässern - rein wegen der Größe - andere Aspekte außen vor gelassen:

-Alle Teiche, die Großer.... heißen, Heessel 1, Wietzesee und Giften. Alles andere kann man "übertrieben formuliert überwerfen".
Und bei den Fließgewässern:
-Der MLK, die Aller, die Ihme (Schneller Graben)

Wenn man die nun mal aussortiert:
Ricklinger, Hemminger und Wülfeler kommt man gut überall ans Ufer und die Seen sind so strukturiert, dass man sie mit entsprechender Ausrüstung weitestgehend befischen kann.
Der Wietzesee ist wegen der ganzen Rahmenbedingungen wohl eher schwierg.
Bleiben eigentlich nur Heessel 1, Giften und der große Döhrener. Ich persönlich würde Giften noch aussortieren, da sehr weit draußen und die Natur würde da aus meiner Sicht arg leiden.
Bei den Fließgewässern wird die Ihme schwierig, wegen Gemeinschaft. Wie die Pachtverhältnisse beim Kanal sind weiß ich nicht, aber mit dem ganzen Schiffsverkehr - naja.

Also bleiben für mich persönlich:
Heessel 1, der große Döhrener und ein Teilstück der Aller.

Da ist doch dann jedem gedient.
An 3 Gewässern wärs erlaubt und nach wie vor an über 20 verboten.

Gruß,
Jörn
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claus
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von claus » 10. Mär 2009 19:23

Moin allerseits,
ich kann eure Aufregung verstehen. Denn ich erinnere mich an einen Antrag von mir an die JHV, der einige Jahre zurück liegt. Damals ging es mir um die beantragte Genehmigung zum Angeln vom verankerten Boot auf der Aller und nur auf der Aller.
Der Hintergrund war folgender: Wer die Aller kennt, der kennt auch etliche Plätze an der Aller, die wegen des Uferbewuchses schlecht oder garnicht beangelt werden können. Das Bootsangeln wäre hier eine Alternative. Hinzu kommt, dass die seinerzeit von mir beantragte Regelung, auch heute noch im Bereich der Aller-Pachtgemeinschaft II (der Angel-Vereine im Landkreis Celle) gültige Praxis ist.
Ihr werdet erahnen, dass sich der Vorstand gegen diesen Antrag ausgesprochen hat und die gehorsame Mehrheit der Mitglieder ist gefolgt. In Erinnerung geblieben ist mir das "Argument" eines seinerzeitigen Vorstandsmitgliedes der glaubte einwenden zu müssen "der Vereins-Vorstand sei haftbar wenn es beim Bootsangeln zu Unfällen käme", außerdem wurde die Frage nach der Kontrollierbarkeit von Fängen und Angelgenehmigungen aufgeworfen.
Ich kann nur dazu raten: "Das Thema nicht zu lange im Forum breit treten, sondern Antrag stellen und überzeugen!"
Petri Claus

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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Martin242 » 11. Mär 2009 15:26

Ich glaube kaum das so ein derartiger Antrag durch kommt, da hängt ein derartiger Rattenschwanz dahinter.
Es müssten neue Schongebiete eingerichtet werden um den Wasservögeln und Fischen Ruckzugsgebiete zu ermöglichen ect. Alleine schon das... Die Fischereiaufsehen dürften sich dann ebenfalls mit Bellys bewaffnen um überhaupt kontrollieren zu können. Was würde man den machen wollen wenn man am Ufer steht und den Bellypaddler ruft und er nicht an Land kommt. Ich für mein Teil kann nur sagen das ich vor Lachen vom Stuhl fallen würde wenn ich, wo auch immer abhocken würde und einer mit ner Spinnrute in einem Aufblasbaren Sessel mit Froschfüßen vorbeigepaddelt käme :lol:
Alle sagten immer : "Das geht nicht" bis einer kam der das nicht wusste, der hat es dann gemacht.

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slimakill
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von slimakill » 11. Mär 2009 21:19

hallo,
also ich bin der meinung das die einzigsten gewässer wie die Aller und die Leine in frage kommen da wir als mitglieder des Fischereivereins ja besonders geschult sind im vergleich zu den privatpesonen die die leine hoch und runter padeln dürfen warum sollte es uns nicht erlaubt sein mal die spinnrute an stellen zu werfen an die mann um an sie vom ufer zu kommen mehr die natur leiden würde als vom boot ,und ausserdem sind wir doch die jenigen die dafür zahlen und nicht wenig ich erinnere nur an die arbeitsdienste die von keiner privatperson durchgeführt werden und die ja meiner meinung nach den meisten dreck hinterlassen- grilen,zelten.saufgelage usw

von mir aus knn mann auch ZB. am wülfeler mal ein treffen arrangieren um unterschriften zu sammeln um da wirklich was zu bewirken ,die mann dann den antrag beifügen kann ,

mfg.thomas

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Dieter
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Dieter » 18. Mär 2009 01:21

Tool wie hier am Thema vorbei gequakt wird ..
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Andy Krüger » 18. Mär 2009 07:16

So wie ist denn jetzt der Stand der Dinge? Ist der Antrag geschrieben? :o
Bild Fliegenfischen – Warum einfach wenn’s auch kompliziert geht.

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Dieter
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Antrag zur Diskussion

Beitrag von Dieter » 18. Mär 2009 08:57

Anliegend ein erster Entwurf. Änderungsvorschläge und Ergänzungen bitte hier posten.


Kurze Anmerkung für die Admins: Bitte Dateiformat PDF freigeben ;)
Dateianhänge
fvh_antrag.jpg
fvh_antrag.jpg (23.89KiB)22676 mal betrachtet
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Julian » 18. Mär 2009 10:48

hört sich schonmal viel besser als mein antrag an xD
hoffe wir bekommen das durch :)
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Jörn » 18. Mär 2009 12:48

Moin,

-pdf geht nun - danke für den Hinweis @Dido
-zum Antrag folgende Vorschläge:
---"übernachfolgende" --> "über nachfolgende"
---Ihme und Leine würde ich persönlich rausnehmen - zu kompliziert (Pachtgemeinschaften, etc.)
---Im Betreff hinzufügen: "A. "zur Mitgliederversammlung" zur Ä. ..."

Gruß,
Jörn
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Dieter » 18. Mär 2009 13:41

Danke für die Hinweise. Anliegend nun als PDF der "letzte" Stand.
sollten bis 21.3. keine weiteren Anmerkungen kommen, geht der Antrag so raus.
Also haut rein ;)
Dateianhänge
fvh_antrag.pdf
(17.64KiB)799-mal heruntergeladen
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von claus » 18. Mär 2009 16:24

Hallo Dido,
ich empfehle in den Antrag die Regelung "angeln vom verankerten Boot" aufzunehmen, damit wird das Schleppangeln ausgeschlossen.
Von einer vorgeschlagenen Regelung "in Teilbereichen der Aller" würde ich absehen, die Regelung kann ohnehin nur für den FVH-Pachtbereich der Aller gelten. Wenn das Angeln auf der Aller vom Boot aus erlaubt werden soll, dann kann die MV auch bestimmen wo dies geschehen soll. Die Pachtgemeinschaft Aller II erlaubt im Übrigen genau diese Angelpraxis.
Um Einwänden hinsichtlich der Kontrollmöglichkeiten vorzubeugen, würde ich überlegen ob man Formulierungen wie: "Bootsangler haben den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten oder so ähnlich" mit in die neue Regelung aufnimmt.
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Dieter » 18. Mär 2009 17:14

ich empfehle in den Antrag die Regelung "angeln vom verankerten Boot" aufzunehmen, damit wird das Schleppangeln ausgeschlossen.
Was spricht gegen dies?
Von einer vorgeschlagenen Regelung "in Teilbereichen der Aller" würde ich absehen, die Regelung kann ohnehin nur für den FVH-Pachtbereich der Aller gelten. Wenn das Angeln auf der Aller vom Boot aus erlaubt werden soll, dann kann die MV auch bestimmen wo dies geschehen soll. Die Pachtgemeinschaft Aller II erlaubt im Übrigen genau diese Angelpraxis.
Verstehe ich nicht wirklich, heisst dies alle anderen pachtbereiche erlauben dies nur der FVH nicht in seinem Bereich?
Um Einwänden hinsichtlich der Kontrollmöglichkeiten vorzubeugen, würde ich überlegen ob man Formulierungen wie: "Bootsangler haben den Anweisungen der Fischereiaufseher Folge zu leisten oder so ähnlich" mit in die neue Regelung aufnimmt.
Werde ich mir eine Ergänzung überlegen ;)


Merci erstmal
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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Julian » 19. Mär 2009 00:34

auf allen gewässern in brandenburg, auf den ich schon war, durfte man auch nur vom verankerten boot angeln...
bin ja noch nicht so lange angler und kann nicht sagen warum das so war :/
wenn es wegen dem schleppfischen ist kann man es doch weg lassen,
wir fordern doch "nur" nicht motorisierte boote :)
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Wasserfahrzeuge :)

Beitrag von Jörn » 19. Mär 2009 07:39

was ist mit driften? und was ist mit Bell-Boat, wäre ja dann streng genommen nicht erlaubt, es sei denn man wirft einen Anker :-)
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