Gewässerordnung

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Duke
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Beitrag von Duke » 16. Jul 2002 22:45

Hallo zusammen ! Ich habe den Schein erst seit diesem Jahr und im FVH bin ich ebenfalls erst seit diesem Jahr. Ich hätte da mal ne Frage : Laut unserer Gewässerordnung sind 3 Ruten erlaubt, wobei allerdings beim Spinnen keine ausgelegt sein darf. Mein Arbeitskollege sagt, daß dies früher mal so war und daß er schon oft 2 ausgelegt und mit der dritten geblinkert hat. Ebenfalls hat er dies schon oft gesehen. Ich würde gern wissen, was nun Sache ist ! Und falls dies tatsächlich verboten ist, WARUM ??????????????

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Beitrag von AnonymDS » 16. Jul 2002 23:10

Hallo !
Ganz einfach, in den aktuellen Papieren bzw. dem Fischereierlaubnisschein steht ganz eindeutig, daß man neben den Handangeln keine
Blinkerute bzw. Fliegenrute führen darf. Umgekehrt beim Blinkern keine weiteren Handangeln auslegen darf.
Damit hat diese Regelung Gültigkeit.
Alle anderen Aussagen zu dieser Regelung stimmen nicht. Warum dies so ist, kann ich nicht genau beantworten, hat aber wahrscheinlich damit zu tun, das man die Angeln nicht ohne Aufsicht liegenlassen darf,
das könnte beim Blinkern, dann der Fall sein.

Arne

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Beitrag von Duke » 17. Jul 2002 20:54

Sowas habe ich mir auch gedacht oder Belästigung der Anderen.

Aber ich finde, daß das nur an Seen wirklich Sinn macht. Gerade am Kanal ist eigentlich nicht wirklich was los, so daß man die ausgelegten Ruten nicht mehr im Auge hat oder den Anderen ins Gehege kommt. Und wer rennt den so weit weg, daß er seine Ruten nicht mehr im Blick hat ?! Es gibt echt super Zanderstellen, wo ich beim Aalangeln gern mal mit nem Gummifisch oder ähnlichen bei gehen würde, nur das darf ich nicht...

Aber trotzdem schönen Dank für die schnelle Antwort !

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Marc W.
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Beitrag von Marc W. » 19. Jul 2002 14:47

Hey Duke,
habe einen kleinen Tipp, der aber evtl. nicht ganz einfach zu behandeln ist. Ich hatte mit dieser Methode bisher zweimal etwas Ärger, aber Du kannst es selbst versuchen:
Du kannst hervorragend mit einem 4er Haken, einer Kugel Schrotblei und einem Tauwurm Schwanz (oder Kopf, hehe) auf Barsche o.ä. zocken.
Von weitem denken dann alle aufmerksamen Bürger, dass Du zwei Handangeln und eine Spinnrute "betätigst"!
Fakt ist natürlich, dass Du 2 Handangeln ausgelegt hast, und die zweite gerade auswirfst oder einholst.
Nur, wie schon erwähnt, kann es sein, dass aus einem ruhigen Angelnachmittag sehr schnell eine Diskussionsrunde wird- auf die ich zugegeben auch nie Bock habe.
Wie dem auch sei... eigentlich beisst es an der Leine so gut, dass ich eh nur 1 bis 2 Angeln im Einsatz haben möchte (es sei denn, Dein oben beschriebener Fall tritt ein).
So long

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Beitrag von (DKAR)gOdFaThEr » 21. Jul 2002 15:26

also mit wurm zu jiggen is doch np darf man doch auch und wenn dann irgendwer ankommt würde ich garnicht dadrauf eingehen oder sagen ja is ok wenn sie meinen ich mache etwas falsch sollen sie die bullen anrufen ende aus -_- ihr sollten mal lernen die passanten zu ignorieren grade die älteren leute haben meinst net mehr zu tuhen als arme angler die ihre ruhe haben wollen voll zulabern ^^ aber das mit dem schrot blei und dem twurm is ganz normale angelei darft halt blos keinen spinner ect benutzen :smile:

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