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Schirmzelt, Rainchield etc.

Verfasst: 17. Sep 2006 14:54
von Magnus
Hallo Sportsfreunde,

wurde in der letzten Zeit mal wieder angesprochen, dass der Aufbau eines
Rainchields ( Strandmuschel in grün ) am Tage nicht erlaubt ist ! :cry: :cry: :cry:

Meines Wissens darf dieses aber aufgestellt werden da es nicht komplett geschlossen ist bzw. keine Bodenplane hat.

Aussage der kontrollierenden Person:

Auch dies sei grundsätzlich verboten ( aber es wird in unserem Verein wohl geduldet ) wobei bei Schirmzelten keine Ausnahme gemacht wird da dies als "Zelten" ausgelegt wird...

Wie ist denn eure Meinung bzw. Erfahrung ???

Es grüsst euch,

Magnus

Verfasst: 18. Sep 2006 01:18
von Holleboy1
moin und petri.das ein schirmzelt beim angeln nicht mit zelten zu tun hat,ist ja wohl eindeutig.ich schütz mich doch nur vor den verschiedenen wetterbedingungen und nichts anderes.oder seh ich das falsch?oder liegt das daran,das das wort schirmzelt ein zelt beinhaltet und man ja dann automatisch zeltet?ich lach mich tot.was ist denn mit den leuten,die eine strandmuschel aufbauen um ein picknick machen und zu schwimmen(ohne zu angeln)?sind das auch wildcamper?ist doch alles völliger bockmist.ich jedenfalls baue mein schirmzelt bei schlechten wetterbingungen weiterhin auf.da kann kommen wer will.so,genug aufgeregt.gute nacht

Verfasst: 18. Sep 2006 18:04
von KaulBarschKönig
Pertri allerseits!
Ich kann mich noch dunkel daran errinnern als damals der streit um
die Schirmzelte entbrannte das in einer Ausgabe des Sportfischers in der Aktuellen Ecke zu lesen war das Fischereiaufseher des FVH angewiesen wurden
darüber hinwegzu sehen.Werde bei gelegenheit den Artikel mal raussuchen.
Bei einem Nachtangeln reicht mir in der Regel der normale Angelschirm!
Ansonsten benutze ich ein "Zelt" was ich gegen abenddämmerung aufbaue und nächsten morgen auch so lang stehen lasse bis ich gegen Mittag nach Haus fahre!

Verfasst: 18. Sep 2006 18:28
von Trüsche_34
Kann da den Ausführungen von KaulBarschKönig nur zustimmen , wenn das Zelt oder Schirmzelt zur Nacht aufgebaut wird und am Morgen abgebaut wird drückt jeder Aufseher beide Augen zu , so wurde es auch beim Einführungsabend mir gesagt und wenn schlechtes Wetter herrscht sagt auch niemand was.
Aber wer bei Sonnenschein mit aufgebauten Zelt angetroffen wird kann sich erstmal ne Standpauke abholen und was gar nicht gerne gesehen wird sind normale bunte Campingzelte ( kann ich auch verstehen ).
Nur was ich nicht verstehe wenn Leute die direkt vom Auto aus angeln und ihr Fahrzeug die ganze Nacht am Wasser stehen haben und da auch pennen (Giften , Leine , Wülfel) da habe ich noch keinen Aufseher gesehen der sich darüber aufgeregt hat , da frage ich mich was schlimmer ist ein Schirmzelt oder ein Fahrzeug was am Gewässer steht
:roll:

Petri und allzeit dicken Fang !!!!

Markus

Verfasst: 18. Sep 2006 22:44
von stöckener
Moin !

Wenn ich das Thema und die Diskussion sehe, fällt mir nur ein ..... typisch Deutsch ;)

Mal ernsthaft - was soll bitte an einem halbrunden Schirm verboten sein ?
Ich kann ja gerade noch verstehen, wenn das "normale Zelten" an unseren Gewässern (und insbesondere in Naturschutzgebieten) nicht gestattet ist, aber die Kirche soll doch bitte im Dorf bleiben. Wo ist denn bitte der Unterschied, ob der Schirm nun mittig im Boden verankert ist, oder mit zwei Stangen vorne ? Kann ich also nur noch für ein langes Wochenende ans Wasser, wenn ein stabiles Hochdruckgebiet angesagt ist ?

Wenn ich in anderen Vereinen mit Gastkarte angele, kann ich mich immer nur wieder über unsere ganzen Verbote wundern und die Mitglieder, die das klaglos hinnehmen.

Ich denke da z.B. nur an das Senken.

Verfasst: 19. Sep 2006 20:57
von Magnus
Wie ich sehe geht es euch genau wie mir, denn was das Thema angeht hat wohl jeder schon die Erfahrung mit solchen Aussagen gemacht...

Na ja, die Saison ist ja fast vorbei und das Thema kann dann wieder bis zum nächsten Jahr ruhen !!! Vielleicht findet sich ja aber noch ein Vereinsmitglied der uns aufklärt damit wir wissen wie denn nun Stand der Dinge ist...

Auf das es bei unseren nächsten Ansitzen nicht regnet verbleibe ich, und wünsche euch allzeit nen dickes Petri und nen trockenen ( kühlen ) Kopf...

Gruss,
Magnus

Verfasst: 20. Sep 2006 11:43
von Sportfischer unterwegs
Hallo Leute,

als kleinen Hinweis, ich habe die rechtliche Seite durchleuchtet und folgende Verordnung gefunden:

Wald- u. LandschaftsordnungG (NWaldLG,NI)

§ 27 NWaldLG - Landesrecht Niedersachsen

Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.


Dies ist der offizielle Text. Nun kann sich jeder ein eigenes Bild der Rechtslage machen :o .

Schimrzelte

Verfasst: 20. Sep 2006 21:39
von Nicolai Schumacher
Sportficher unterwegs hat leider Recht, der Spielraum ist da sehr eng mit der Gesetzgebung.Dem Verein werden da sicher auch die Hände gebunden sein.Ich würde aber trotzdem bei starken Regen und kaltem Nordost/west Wind nicht gerne auf meinen Schirm verzichten wollen! Petri und Allen dicke Fiche

Verfasst: 20. Sep 2006 21:44
von Holleboy1
petri,so,jetzt klär uns mal auf,was ein zelt ist.ist ein schirm mit windschutz auch ein zelt?????oder gar eine plastiktüte,die ich mit 2 stöckern abstütze?ist das auch ein zelt?ist nicht böse gemeint,aber total witzig.

Verfasst: 20. Sep 2006 22:28
von Nicolai Schumacher
Alles was ein festen Boden hat wird als Zelt bewärtet!Desgleichen sind laut Gesetzgeber Schirme mit Überwurf (2/3 oder Brolly) ohne festen Boden auch Zelte! Was natülich ganz schön blödsinnig ist.Außerdem liegt es auch viel an der Tollerranz der
Person die kontroliert.

Verfasst: 21. Sep 2006 05:16
von stöckener
Zunächst einmal - was ist freie Landschaft ?
Ob hierzu auch ein Eigentums- oder gepachtetes Gewässer zählt, ist mir nicht ganz klar.

Und in welchem Gesetz soll stehen, dass ein Brolly oder 2/3 Schirm ein Zelt ist ?

Verfasst: 21. Sep 2006 17:26
von Magnus

Wald- u. LandschaftsordnungG (NWaldLG,NI)

§ 27 NWaldLG - Landesrecht Niedersachsen

Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.
Das heisst also das Sportsfreunde die ein Wohnmobil besitzen, ab sofort nicht mehr an unseren Gewässern fischen dürfen ???

Oder verstehe ich das falsch ?!

Gruß,
Magnus

Verfasst: 22. Sep 2006 11:27
von Sportfischer unterwegs
Hallo Magnus,

ich habe hier nur den Verordnungstext einkopiert. Zu den Auslegungen kann ich leider keine Angaben machen, möchte ich auch nicht.

Ich gehe aber davon aus das hier nicht das Parken auf Staßen und Parkplätzen gemeint ist.
Es gibt mit Sicherheit einen juristischen Unterschied zwischen Aufstellen und Parken. Es gibt ja auch Einschränkungen beim Abstellen von Wohnwagen/Campern, etc. auf öffentlichen Flächen und Parkplätzen! Ich denke es geht mehr in diese Richtung.

Verfasst: 28. Jul 2007 19:47
von sven
... und wie schütze ich mich ausreichend gegen die zunehmende uv-strahlung ? sonnensegel? :D

Verfasst: 28. Jul 2007 23:28
von onion
sehr witzig :lol:

guck mal bei wikipedia zb....uv strahlung kommt auch durch einen schirm,zelt usw. also bietet ein schirm oder wie du sagst sonnensegel :P
keinen schutz da hilft wohl nur sonnenschutz aus der tube :wink: