Hallo ,
ich habe da mal ein paar Fragen zur Gewässerordnung . Es handelt sich um das Thema :
2.2 Zugelassene Fanggeräte
Erlaubt sind drei Handangeln, Köder beliebig. Bei Ausübung der Spinn- und Flugangelei darf keine weitere Rute ausgelegt sein. Für das Fischen auf Salmoniden erlässt der Vorstand Sonderbestimmungen.
Ich hab in erinnerung das man damals nur 2 Ruten mit Köderfisch haben durfte, stimmt das eigendtlich ?
Falls man jetzt mit 3 Angeln mit Köderfisch angeln darf , wär es dan möglich z.B. 1 Angel mit Köderfisch zu haben und die anderen 2 Angeln auf maden etc. zu angeln oder andersrum . Also das man im entdefekt 3 Angeln draussen hat , mit verschiedenen ködern ( Köderfische , Mais etc.) ?
Höhrt sich alles bißchen verwirrent an , hoffe aber das mir jemand eine Antwort zu dem Thema geben kann .
MFG
WBIGW
Frage zur Gewässerordnung !
-=WBIGW=-
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- Wader
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ich bin net nur der meinung, sondern weiß es sogar! du darfst mit 3 angeln fischen und allen 3en ein köderfisch dran haben!