Seite 2 von 2

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 4. Mär 2013 18:53
von SvenboE
find ich gut *thumbs up* freu mich das hier mal bisschen harmonie aufkommt, koennten wir beibehalten :D
aber nochmal back to topic, ich werde das thema mal versuchen anzusprechen bei der MV, falls das da irgendwie reinpasst und sich die gelegenheit ergibt, vllt könnte man auch nochmal die geschichte im naechsten sportfischer klar und deutlich niederschreiben, weil es ja eindeutig viele missverständnisse zu diesem punkt gibt! aber vielleicht könnte auch nochmal *wäre ja mal n netter schachzug* auf der homepage von einem "aussagekräftigem vorstandsmitglied" klar und deutlich auf feinheiten dieses punktes hingewiesen werden ?!
Gruss sven

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 31. Mär 2013 09:41
von Dominik
Ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ein interessantes Thema.
Ich würde jetzt nicht in der Schonzeit mit Kunstköder (egal welchem) losgehen. Aber warum nicht mit Wurm oder Made am DS-, Texas- oder Carolina-Rig?
Anderenorts kann man sehr wohl Spinnfischen, aber eben nicht mit Kunstködern. Ich sehe das so, dass die neue Gewässerordnung in diesem Sinne angepasst wurde, aber lassen wir uns mal über die definition des Vorstandes überraschen ;)

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 1. Apr 2013 15:32
von Andy Krüger
Der Passus aus der Gewässerordnung wurde geändert, um das leidige Thema Angelmethoden bzw. Köder etwas zu vereinfachen und zu verallgemeinern.
Bisher war es theoretisch möglich mit einem 25 cm Hechtstreamer an der Fliegenrute während der Raubfischschonzeit loszugehen und damit Barsche zu fangen, mit anderen Kunstködern (kleinen Spinnern oder Wobblern) an der Spinnrute durfte aber nicht auf Forelle gefischt werden.
Die neue Regelung wird natürlich auch wieder Diskussionen auslösen, weil es vermutlich in der Natur der Angler liegt, sich möglichst nach an die Verbotsgrenzen heranzutasten. Gehen wir aber erst einmal positiv davon aus, dass die Angler in der Raubfischschonzeit (Hecht u. Zander) ihre Köder so wählen, dass man (Fischereiaufseher) erkennen kann, dass ein Barsch oder eine Forelle der Zielfisch sein soll.
Und nein, es ist nicht vorgesehen während der Raubfischschonzeit einen Waller mit einem 25cm Gummifisch zu fangen, ebenso wenig ist es Sinn und Zweck mit einem 20 gr. Blinker auf eine ausgemachte 70cm Bachforelle zu fischen.
Wir müssen einfach abwarten wie sich diese Regelung in der Gewässerordnung bewährt, funktioniert sie nicht bzw. gibt es zu viele Beschwerden, ist die alte Regelung sehr schnell wieder eingesetzt.
Gleiche Regelung hat übrigens jetzt auch der SAV in seiner Gewässerordnung.

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 1. Apr 2013 16:28
von Dominik
Wunderbar. Vielen Dank für die Aufklärung. Demnach kann man beruhigt mit sehr leichten Ködern wie 2,5g Wobbler oder 2g Blinker auf Forellen fischen, wenn man denn möchte.
Oder eben mit kleinen Gufis oder Twistern (oder Würmern) an DS-, C.- oder T.-Rig :D

Schöne Ostern noch :D

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 2. Apr 2013 17:17
von Pavel
Hallo Kameraden,

nach vielen Diskussionen um den richtigen Köder, erlaubt oder nicht, habe ich heute in der Geschäftsstelle angerufen um Klarheit zu schaffen.
Der Punkt 3.7 in der Gewässerordnung ist geändert worden.
Es ist jetzt erlaubt Spinnangeln zu betreiben. Als Köder dürfen kleine Wobler, Blinker etc. benutz werden. (Wenn man z.B. Barsche fangen will)
Genaue Größen konnte man mir nicht sagen, aber mit einem gesunden Menschenverstand ist doch eigentlich klar welches Maß für welchen Fisch...

In diesem Sinne viel Spaß an alle Spinnangler, Es kann losgehen :D

Petri

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 2. Apr 2013 17:21
von Sidney89
Danke für die aufklärung find ich ja genial jetzt kann ich wieder Barsche mit kleinen Ködern nachjagen juhuuu ^^

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 14. Apr 2013 17:46
von mtropheus
Petri zusammen.............

Ich habe gar keine aktuelle Ausgabe der Gewässerordnung.......... :(
Zählt das auch für den MLK ?

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 14. Apr 2013 18:39
von Mr.Twister
die neue Gewässerordnung kam zusammen mit deiner Fischereierlaubnis. Die Regelung gilt für alle Vereinsgewässer. Der SAV hat seine Gewässerordnung auch entsprechend angepasst.

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 14. Apr 2013 19:47
von Julian
Moin,

in der Regel kommt die Gewässerordnung mit dem Sportfischer (in der Mitte des Heftes zum raustrennen) und nicht mit den Papieren...

Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Verfasst: 14. Apr 2013 20:57
von Mr.Twister
Stimmt du hast recht Julian. Nur die erste kam mit den Papieren.