Frage zur Gewässerordnung !

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WBIGW
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Frage zur Gewässerordnung !

Beitrag von WBIGW » 14. Jun 2006 15:00

Hallo ,
ich habe da mal ein paar Fragen zur Gewässerordnung . Es handelt sich um das Thema :

2.2 Zugelassene Fanggeräte

Erlaubt sind drei Handangeln, Köder beliebig. Bei Ausübung der Spinn- und Flugangelei darf keine weitere Rute ausgelegt sein. Für das Fischen auf Salmoniden erlässt der Vorstand Sonderbe­stimmungen.

Ich hab in erinnerung das man damals nur 2 Ruten mit Köderfisch haben durfte, stimmt das eigendtlich ?

Falls man jetzt mit 3 Angeln mit Köderfisch angeln darf , wär es dan möglich z.B. 1 Angel mit Köderfisch zu haben und die anderen 2 Angeln auf maden etc. zu angeln oder andersrum . Also das man im entdefekt 3 Angeln draussen hat , mit verschiedenen ködern ( Köderfische , Mais etc.) ?

Höhrt sich alles bißchen verwirrent an , hoffe aber das mir jemand eine Antwort zu dem Thema geben kann .

MFG
WBIGW
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Beitrag von Angler » 14. Jun 2006 16:22

Ola,



also meines Wissens nach kannst du mit drei Köfi-Ruten fischen.




Greetz
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Beitrag von Guppi » 14. Jun 2006 20:22

Bin auch der Meinung das 3 Köfis in Ordnung gehen und solange du 18 bist und vollen Beitrag gezahlt hast kannst du in jeden Fall 3 Ruten wässern.

Im Zweifelsfall wirfst du alles rein was du hast - bei ner Kontrolle wird man dich dann aufklären :D :lol: :wink:

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Beitrag von Hecht-Fischer » 16. Jun 2006 12:06

ich bin net nur der meinung, sondern weiß es sogar! :) du darfst mit 3 angeln fischen und allen 3en ein köderfisch dran haben!

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