Gewässer Ordnung 2014 3.13
Verfasst: 26. Mai 2015 02:36
Ich hab da nochmal ne ganz doofe frage. Ich hab da so künstliche bienenmaden die wenn man sie vorher anleuchtet sie weiter leuchten.... und einen spinner der auch so eine kleine Kugel hat.
Gildet das schon wie in 3.13 der Gewässerordnung als
"beim Fischfang Tiere mit Beleuchtungsmitteln anzu - locken oder zusammenzutreiben."
Und ist damit verboten oder ist das eher auf größere Aktionen am wasser mit Strahlern ect. Auszulegen.
Am Forellen puff hat das immer ganz gut funktioniert in der morgendämmerung oder auch nachts gelegentlich.... bin mir unsicher wie ich das nun zu verstehen habe. Will ja nicht falsches machen.... wer cool wenn jemand mir das sagen könnte
Gildet das schon wie in 3.13 der Gewässerordnung als
"beim Fischfang Tiere mit Beleuchtungsmitteln anzu - locken oder zusammenzutreiben."
Und ist damit verboten oder ist das eher auf größere Aktionen am wasser mit Strahlern ect. Auszulegen.
Am Forellen puff hat das immer ganz gut funktioniert in der morgendämmerung oder auch nachts gelegentlich.... bin mir unsicher wie ich das nun zu verstehen habe. Will ja nicht falsches machen.... wer cool wenn jemand mir das sagen könnte