Übernachten an unseren Gewässern ?
Verfasst: 23. Mai 2015 08:49
Hallo !
Ich habe mal eine allgemeine Frage zu der Sache Zelt aufbauen an unseren Pachtgewässern. Bei der Frage, geht es mir nicht darum Streit zu Provuzieren oder etwas in Frage zu stellen, nur darum zu verstehen wo drum es hierbei geht.
Generell ist es ja verboten an unseren Pachtgewässern zu zelten. Nach Nds. Wald und Forstgesetz § 27 darf man auch nicht irgendwo Zelten, Campen usw.
Aber nun was mich interessiert und damit ich das richtig verstehe !
Wenn ich ein Gewässer pachte, dann gehört doch das umliegende Grundstück in Bezug auf Nutzung wie betreten, sitzen usw. dazu und es ist ein Privatgrundstück des Verpächters oder nicht ?
Ich sehe immer wieder Vereinskollegen die Zelte an unseren Gewässern aufbauen und dort auch schlafen. Deshalb interessiert mich der Hintergrund warum manche sich trauen Zelte hinzustellen und ob es geduldet wird solange man es nicht übertreibt. Wenn das Pachtgewässer also der umliegende Bereich Landstreifen Privat ist, dann ist es doch kein "Wildes" Zelten oder ?
Oder geht es dann eher dem Verein darum das "ER" es nicht möchte.
Was mich dann noch interessiert ist der Punkt, warum es verboten ist, das man z.B. mit einem Schlauchboot die Köder nicht ausbringen darf. Was ich evtl. nachvollziehen kann ist das befahren mit Booten mit Motor usw. aber ein Schlauchboot mit Paddel schadet weder der Natur noch stört es andere Angler. Vermutlich wurde das mal gemacht um zu verhindern das der See dann voll ist mit Booten weil alle dann vom Boot aus angeln werden aber man hätte das ja auch etwas abwandeln können das man schreibt zum Ausbringen von Ködern erlaubt und das beangeln vom Boot aus verboten.
Gerade beim Waller, Karpen und / oder Hechtangeln wäre es sehr hilfreich !
Vielleicht bin ich ja bei meinen Fragen etwas auf dem Holzweg aber vielleicht könnt Ihr ja mal etwas dazu schreiben was Ihr darüber denkt !?
Gruß Andre
Ich habe mal eine allgemeine Frage zu der Sache Zelt aufbauen an unseren Pachtgewässern. Bei der Frage, geht es mir nicht darum Streit zu Provuzieren oder etwas in Frage zu stellen, nur darum zu verstehen wo drum es hierbei geht.
Generell ist es ja verboten an unseren Pachtgewässern zu zelten. Nach Nds. Wald und Forstgesetz § 27 darf man auch nicht irgendwo Zelten, Campen usw.
Aber nun was mich interessiert und damit ich das richtig verstehe !
Wenn ich ein Gewässer pachte, dann gehört doch das umliegende Grundstück in Bezug auf Nutzung wie betreten, sitzen usw. dazu und es ist ein Privatgrundstück des Verpächters oder nicht ?
Ich sehe immer wieder Vereinskollegen die Zelte an unseren Gewässern aufbauen und dort auch schlafen. Deshalb interessiert mich der Hintergrund warum manche sich trauen Zelte hinzustellen und ob es geduldet wird solange man es nicht übertreibt. Wenn das Pachtgewässer also der umliegende Bereich Landstreifen Privat ist, dann ist es doch kein "Wildes" Zelten oder ?
Oder geht es dann eher dem Verein darum das "ER" es nicht möchte.
Was mich dann noch interessiert ist der Punkt, warum es verboten ist, das man z.B. mit einem Schlauchboot die Köder nicht ausbringen darf. Was ich evtl. nachvollziehen kann ist das befahren mit Booten mit Motor usw. aber ein Schlauchboot mit Paddel schadet weder der Natur noch stört es andere Angler. Vermutlich wurde das mal gemacht um zu verhindern das der See dann voll ist mit Booten weil alle dann vom Boot aus angeln werden aber man hätte das ja auch etwas abwandeln können das man schreibt zum Ausbringen von Ködern erlaubt und das beangeln vom Boot aus verboten.
Gerade beim Waller, Karpen und / oder Hechtangeln wäre es sehr hilfreich !
Vielleicht bin ich ja bei meinen Fragen etwas auf dem Holzweg aber vielleicht könnt Ihr ja mal etwas dazu schreiben was Ihr darüber denkt !?
Gruß Andre