spinnfischen als jugendlicher
Ich bin 15 Jahre alt , habe die fischerprüfung bestanden und bin Mitglied im fvh. Auf meinem mitgliedsausweis ist vermerkt, dass ich zwar die fischerprüfung bestanden habe, aber darunter ist eine Zeile fürs spinnfischen. Dort ist nichts vermerkt. Darf ich also noch nicht die spinnfischerei betreiben?
Re: spinnfischen als jugendlicher
Hiho
war es nicht so, dass für das Spinnfischen als Jugendlicher ein lehrgang erforderlich war?
bin mir aber nicht 100% sicher.
Edit: Hab noch mal ein bisschen geforscht und anscheinend so wie ich das gesehen habe müsstest du Spinnfischen dürfen!
5. Jugendliche von 14 – 18 Jahren dürfen mit bestandener Fischerprüfung allein mit zwei Handangeln, Köder beliebig, fischen.
Viel Spaß
mfg kaly
war es nicht so, dass für das Spinnfischen als Jugendlicher ein lehrgang erforderlich war?
bin mir aber nicht 100% sicher.
Edit: Hab noch mal ein bisschen geforscht und anscheinend so wie ich das gesehen habe müsstest du Spinnfischen dürfen!
5. Jugendliche von 14 – 18 Jahren dürfen mit bestandener Fischerprüfung allein mit zwei Handangeln, Köder beliebig, fischen.
Viel Spaß
mfg kaly
Re: spinnfischen als jugendlicher
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Den Paragraph habe ich mir auch schon öfter durchgelesen. Ich schicke heute abend mal ein Bild von dem Ausweis rein, wo dieser vermerk für das spinnfischen verzeichnet ist.
Lg
Lg
- papageidiver
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- Registriert:19. Jul 2012 07:22
Re: spinnfischen als jugendlicher
Sehe ich auch so, ruf aber kurz in der Geschaftsstelle an, die sollten es wissen!
Re: spinnfischen als jugendlicher
Oder ggf mal beim jugendleiter "Durchklingeln" wenn er oder seine Mannschaft keine Antwort darauf wissen dann niemand x)