Fangmaße
Verfasst: 27. Aug 2013 23:48
Moin,
hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten
Wenn im kleinen Heftchen keine Maße für einen Fisch angegeben ist (Bsp. Barsch), dann heißt das doch, dass es kein Mindestmaß gibt, oder?
Meine 2. Frage ist etwas spezieller und bezieht sich auf einen Satz, welcher im Lehrgang für die Fischereiprüfung gefallen ist (konnte da leider nicht direkt nachfragen).
-> (sinngemäß): Es gibt wohl beim Zander einen sehr nahen Verwandten, welcher nur durch zwei Zähne mehr im Maul von einem Zander zu unterscheiden ist und das dieser nicht geangelt werden darf. In der Gewässerordnung kann ich dazu aber überhaupt nichts finden. Er meinte auch, dass es auch schon Fälle gegeben hat, bei denen Angler diese Zähne rausgebrochen haben, um einen Zander vorzutäuschen.
Ich dachte eigentlich, dass alles wichtige in der Gewässerordnung stehen würde, aber anscheinend ja doch nicht....woher soll man den solche Feinheiten wissen können?
Beste Grüße
Tristan
hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten
Wenn im kleinen Heftchen keine Maße für einen Fisch angegeben ist (Bsp. Barsch), dann heißt das doch, dass es kein Mindestmaß gibt, oder?
Meine 2. Frage ist etwas spezieller und bezieht sich auf einen Satz, welcher im Lehrgang für die Fischereiprüfung gefallen ist (konnte da leider nicht direkt nachfragen).
-> (sinngemäß): Es gibt wohl beim Zander einen sehr nahen Verwandten, welcher nur durch zwei Zähne mehr im Maul von einem Zander zu unterscheiden ist und das dieser nicht geangelt werden darf. In der Gewässerordnung kann ich dazu aber überhaupt nichts finden. Er meinte auch, dass es auch schon Fälle gegeben hat, bei denen Angler diese Zähne rausgebrochen haben, um einen Zander vorzutäuschen.
Ich dachte eigentlich, dass alles wichtige in der Gewässerordnung stehen würde, aber anscheinend ja doch nicht....woher soll man den solche Feinheiten wissen können?
Beste Grüße
Tristan