Hochwasser
Verfasst: 28. Mai 2013 22:07
Moin,
in überfluteten Bereichen darf ja geangelt werden, wenn man dadurch keine Fremdgewässer beangelt. Wie sieht das denn beim Wasserrückgang aus, wenn z.B. die Leine nicht mehr mit einer kleinen Pfütze auf einer Pferdekoppel o.ä. verbunden ist, geht dann der Fisch an den Grundstückseigentümer über?:D
Ich war heute in der Masch unterwegs und habe nicht wenige Karpfen auf den Wiesen rumschwimmen sehen. Darf man die dann einfach mit dem Kescher zurücksetzen, wenn sie sichtbar keine Chance mehr zum zurückschwimmen haben?
in überfluteten Bereichen darf ja geangelt werden, wenn man dadurch keine Fremdgewässer beangelt. Wie sieht das denn beim Wasserrückgang aus, wenn z.B. die Leine nicht mehr mit einer kleinen Pfütze auf einer Pferdekoppel o.ä. verbunden ist, geht dann der Fisch an den Grundstückseigentümer über?:D
Ich war heute in der Masch unterwegs und habe nicht wenige Karpfen auf den Wiesen rumschwimmen sehen. Darf man die dann einfach mit dem Kescher zurücksetzen, wenn sie sichtbar keine Chance mehr zum zurückschwimmen haben?