Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

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Jörn
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Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Jörn » 30. Apr 2009 10:29

Hallo zusammen,

in der letzten Zeit mehren sich die Fragen zu rechtlich uneindeutigen Stellen an unseren Gewässern.
Bitte schreibt in diesem Post Eure Fragen / Anmerkungen mit genauer Adressangabe und Sachverhalt, am besten mit google-maps-Bild.

Bitte schreibt hier KEINE Diskussion oder Eure Privatmeinungen zu den Stellen von den anderen, es gibt dann irgendwann zu jeder Stelle eine eindeutige Nachricht.

Die Liste geht dann an unsere Gewässerwarte zur Klärung.

Gruß,
Jörn
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Jörn » 30. Apr 2009 10:37

Ich fang mal an:

1.) Die ganzen Kleingärten und Stege am großen D. und W. Teich sind fast alle nicht begehbar, da sie von den Besitzern mit Zäunen, Ketten, Schlössern und Stacheldraht gesichert wurden.
-Wird unser Uferbetretungsrecht dadurch verletzt?
-Besteht hier Handlungsbedarf seitens der Gewässerwarte?

2.) Am Lindener Stichkanal, kurz vor der Abzweigung wurde von einem Wassersport-Verein ein Kanalstück eingezäunt und mit Stacheldraht gesichert, so dass es nicht mehr begehbar ist.
-Wird unser Uferbetretungsrecht dadurch verletzt?
-Besteht hier Handlungsbedarf seitens der Gewässerwarte?
http://www.fvhannover.de/phpBB3/downloa ... view&id=46
Gruß,
Jörn
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Jörn » 30. Apr 2009 10:39

-Die Anfahrt zu den Müllinger Teichen, hier ist kein Anlieger-Frei-Zeichen, was kein Problem wäre, sondern ein Landwirtschaftlicher-Verkehr-Frei-Zeichen.
Wie ist hier die offizielle Anfahrtsroute?
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Jörn » 30. Apr 2009 10:41

-Wie ist nun die aktuelle Parkregelung in Heesel? - Da sollte ja etwas verbessert werden?
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Herrenhausener Wehr

Beitrag von Dieter » 30. Apr 2009 10:42

Prima Idee, dies hier :-) danke. Dann protiere ich doch gleich mal unsere Fragen aus dem anderen Thread.
An welchen der in der Karten blau markierten Stellen ist Angeln verboten?

EDIT-ANMERKUNG der Administration:
Die Frage ist bereits so zu beantworten. (Siehe Grafik)
-Der Bereich ganz oben ist der Ernst-August-Kanal, der nicht zu unseren Pachtgewässern zählt.
-Die langen Bereiche an der Seite der Herrenhäuser Gärten sind Pachtgewässer, allerdings gilt natürlich die 50m-Regel
-Die kleine Insel direkt am Wehr ist Pachtgewässer, allerdings liegen beide im 50m-Bereich und sind damit raus
-Die große Insel ist Pachtgewässer und "theoretisch" ist das Angeln auch noch erlaubt, allerdings ist das Wegerecht von der W.&S.-Direktion beschränkt worden, so dass man eigentlich nur schwimmend oder watend "legal" dort hin kommt. Hier ist jeder selbst seines Glückes Schmied, für Diskussionstoff mit Ordnungskräften ist somit jedoch gesorgt. Vom Verein her gilt die 50m-Regel.
wehrherrenhausen.jpg
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EDIT-ANMERKUNG der Administration-Ende
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Julian » 30. Apr 2009 13:42

hey...


...gibt am mlk mehrere solcher stellen:
mlk.png
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EDIT-Anmerkung der Administration
Angeln ist hier erlaubt. Allerdings sind die Bereiche fast immer sehr sehr flach.
EDIT-Ende

angeln erlaubt?

mfg
julian
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Jörn » 1. Mai 2009 14:02

aus Forum von User snap-t:
Ich habe mich mit besagter Regel in unseren Papieren mal genauer auseinander gesetzt. Dort steht :

..."3.4 das Angeln von Brücken, Wehren, Schleusen, Pumpwerken, Fischaufstieg- und Hafenanlagen, Umschlagstellen sowie von den die Schleuseneinfahrten trennenden Längsmolen und Inseln. Ferner in den Schleusenvorhäfen und jeweils 50 m ober- und unterhalb der Schleusenhäupte." (Zitat Gewässerordnung Ausgabe 2009).

Was ich mich jetzt frage ist, ob ich z.B. in Döhren am Wehr nicht von oberhalb des Wehres nach unterhalb fischen darf oder bo ich sowohl 50 m ober- als auch unterhalb nicht fischen darf (so hat es mir letztes Jahr ein aufseher gesagt), was für mich aus dem Gewässerordnungstext nicht hervorgeht.
Aus meiner Sicht sind die 50 m nur für Schläusenhäupter gültig, jedenfalls steht es so im Text.

Wer sich genauer damit auskennt kann mich ja über meinen Irrtum Aufklären, dann erwarte ich aber auch, dass die betreffende Stelle in der Gewässerordnung so umformuliert wird, dass sie auch jeder EINDEUTIG (!!!) versteht.
ende
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Jörn » 3. Mai 2009 06:31

"Hier der § 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung: Es ist verboten
Schiffahrts- und Betriebsanlagen, Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre,
--zu betreten...."

Schleuse..ok klar. Aber was ist genau eine Schiffahrts- und Betriebsanlage.
Letztlich ist das ja der ganze Kanal, aber was ist z.B. mit Spundwandstellen, die für das Anlegen von Schiffen vorgesehen sind? Gibts ja etliche...
Und was mich vor allem interessiert. Die kleinen Sporthäfen wie z.B. in der List oder in Mißburg und vor allem die ganzen am Stichkanal.

Darf ich da angeln? Oder bezieht sich das nur auf die Häfen für die gewerblichen Schiffe?
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Martin242 » 20. Jul 2009 15:30

Mittellandkanal Anderter Schleuse :

Ab wo genau darf geangelt werden ?
50 Meter oberhalb und unterhalb von der Schleuse ist klar.
Ist der Bereich ober und unterhalb nach 50 Metern als Schleusenvorhafen zu sehen oder nicht, und wenn ja wo endet dieser bzw das Betriebsgelände, ab wo darf ich angel ?

Fragen über Fragen :wink:
Alle sagten immer : "Das geht nicht" bis einer kam der das nicht wusste, der hat es dann gemacht.

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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von LotaLota » 21. Jul 2009 15:04

hier auch die frage wo es hier verboten ist zu angeln.
Wolle-Wehr1.JPG
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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Froschlöffel » 31. Aug 2009 21:54

Eine rechtlich eigentlich eindeutige Stelle ist doch wohl der Parkplatz am Wietzesee.
Warum kümmert sich eigentlich der Verein oder Gewässerwart nicht mal darum, das die ewig auftretenden Falschparker (Badegäste) mal nen Ticket erhalten. Oder warum sind die Absperrungen beim Autohaus immer offen?
Da sollte doch mal die Polizei an ihre Aufgaben erinnert werden.
Und noch ne Frage an Jörn: Seit einem halben Jahr kann man hier seine Fragen stellen. Aber wann und wie kommt denn mal ne Antwort?
Der Thriller-Driller........

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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von peter.harder » 1. Sep 2009 08:08

Hallo Froschlöffel,

in meiner jahrelangen Eigenschaft als Gewässerobmann am Wietzesee weis ich aus Erfahrung, dass die
Ordnungshüter Falschparker (die ohne Erlaubnisschein hinter der Frontscheibe) grundsätzlich bei einer
ihren häufigen Fahrten aufschreiben.

Das der Feuerwehrpfahl vorne am Autohaus laufend fehlt, bzw. nicht eingesetzt wird, ist ein Übel
welches wohl nicht abzustellen ist. Dafür ist auch kein Gewässerwart, Obmann oder Fischerei-
aufseher zuständig.

Ansonsten ist es sehr schade, dass der Wietzesee in den Sommermonaten so stark von Badegästen
und Müllverstreuern frequentiert wird, aber hier gilt wohl von Seiten der Stadt "das öffentliche
Interesse überwiegt". Dafür dürfen wir mit riesigen Arbeitseinsatz wieder alles sauber machen!!!!!

Der Hüttenwart :wink:
...und täglich grüßt der Hüttenwart.

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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Froschlöffel » 1. Sep 2009 21:24

@Peter harder
Das die Ornungshüter regelmäßig kontrollieren halte ich zwar für ein Gerücht, da ich fast täglich über den Parkplatz radele und nur Parker ohne Erlaubnis sehe, aber vielleicht könnte ich da was für den Feuerwehrpoller tun. :wink:
Hat der den normalen Dreikantschlüssel? Schick mir einen zu und ich garantiere, das mindestens jeden 2. tag das Ding verriegelt wird. :D
Wär das ein Vorschlag?
Der Thriller-Driller........

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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Markus1980 » 4. Sep 2009 12:31

Hallo

Bevor ich es falsch verstehe frage ich lieber. Darf man unter einer Brücker angeln? Zum Beispiel die Brücke die in der nähe des Koldinger Teiches über die Leine geht. Oder zum Beispiel die Kanalbrücke aus Wassel raus Richtung Müllinger Holz.

Besten Dank.

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Re: Rechtlich uneindeutige Stellen an unseren Gewässern

Beitrag von Julian » 4. Sep 2009 14:24

hey,

unter den brücken ist angeln erlaubt. meiner meinung nach an der leine die besten plätze um barsche zu fangen :)

lg julian
Freundliche Grüße

Julian

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