Gewässerordnung beachten!

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Dieter
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Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Dieter » 4. Apr 2011 12:08

Wie in den letzten Tagen festgestellt, scheinen einige Kollegen eine recht eigene Interpretation der Gewässerordnung zu haben. Vorallem die letzten 2 Wochen waren viele an der Leine/Ihme auf Forellen aus und sind wohl nicht ganz firm mit den Bestimmungen:
- Kunstköder sind bis zum Ende der Raubfischschonzeit verboten, darunter zählen auch kleine Blinger und Twister
- Bachforellen sind erst ab 1.4. frei und wer meint in der Ihme/Leine vorher auf Regenbogenforellen zu angeln sollte anschauen was er fängt. RB's werden dort nicht besetzt!!!
- Das Fanglimit ist 4!! pro Tag und 12 in der Woche.
- Angeln erfordert eine Fischereiberechtigung. Begleitung ohne diese darf auch nicht Angeln!

Auch wenn nun einige die Stirnrunzeln: alles die letzten Wochen vorgekommen. Und viele die meinten, da und dort waren welche die .... - sorry liebe Sportsfreunde, wenn Ihr Unregelmässigkeiten entdeckt, dann bitte auch Handeln und nicht irgendwann den Fischereiaufsehern sagen "Ja da waren welche die haben ne ganze Tüte voll gefangen ...." Jedes Mitglied kann und sollte auch im eigenen Interesse, sich die Papiere zeigen lassen. Und wenn Verstöße sind, keine Diskussion anfangen sondern mitgliedsnummer aufschreiben und Mail bzw. Anruf an die Geschäftsstelle mit DAtum Uhrzeit und Art des Verstoßes.
Letzlich geht es um das gemeinsame Interesse und die Fischereiaufseher können nicht überall sein....
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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Lindenfischer » 4. Apr 2011 15:55

Hallo,
also ich runzel bei diesem Beitrag nicht die Stirn.
Ganz im Gegenteil, ich bin auch ziemlich neu im SVH und habe soeben durch diesen Beitrag nur dazugelernt!
Das mit den Twistern wußte ich auch so nicht. (Verbot bis Ende der Raubfischschonzeit) :oops:
Und da ich das jetzt weiß, werde ich mich auch in Zukunft daran halten!!
Petri Heil....
Jens

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Dieter » 4. Apr 2011 16:01

Manchmal hilft es auch die Unterlagen durchzulesen, die man bekommt. Beispiel Gewässerordnung - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Sollte jemand meinen mit Kunstködern in der Schonzeit zu angeln, so werden die Papiere eingezogen. Da hilft auch kein "wusste ich nicht"
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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Lindenfischer » 5. Apr 2011 14:51

Hoffe Du hast mich nicht falsch verstanden, ich habe noch nicht mit Kunstködern in der Schonzeit geangelt! Und damit ich meine Papiere für immer behalte habe ich die Gewässerordnung jetzt auch mehrfach studiert. Sollte meiner Meinung nach jedem "Neuangelscheinbesitzer" der gerade von der Schulbank auf die Teiche losgelassen wird deutlich gesagt werden.

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Zanderlui » 5. Apr 2011 18:42

Lindenfischer hat geschrieben:Hoffe Du hast mich nicht falsch verstanden, ich habe noch nicht mit Kunstködern in der Schonzeit geangelt! Und damit ich meine Papiere für immer behalte habe ich die Gewässerordnung jetzt auch mehrfach studiert. Sollte meiner Meinung nach jedem "Neuangelscheinbesitzer" der gerade von der Schulbank auf die Teiche losgelassen wird deutlich gesagt werden.
was soll man denn noch machen???
den leuten die gewässerordnung vorlesen?
wenn man sein kram bekommt und auch in der informationsveranstaltung bekommt man 100mal gesagt es muss sich beim angeln an die vorschriften und die gewässerordnung somit gehalten werden...
wer denn meint er muss sie nicht lesen und wird wegen fehlverhalten kontrolliert ist selber schuld...
ganz ehrlich-für solche sachen habe ich kein verständnis, deswegen bei vorfällen meine meinung papiere einziehen...
ich kann ja auch nicht auf ne autobahn in die falsche richtung fahren udn dann sagen also bei der theorieprüfung kam die frage bei mir nicht dran und in der praxis sind wir da nur einmal langgefahren und da hat der fahrlehrer mir den weg gesagt den ich fahren sollte...

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Armin » 5. Apr 2011 19:50

Vielleicht mal so eine *kleine Anregung* für die Gewässerordnung:
Einfach die Kunstköder dazuschreiben,die in der Schonzeit nicht erlaubt sind !(zB. Twister,Spinner..../ Kunstköder die einen lebenden Fisch imitieren)
Damit mal Klarheit herrscht.
!!! Das ist keine Signatur !!!

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Dieter » 5. Apr 2011 20:01

esist ganz einfach: Alle Kunstköder!!! Ausgenommen Fliege - steht aber auch in der GO
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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Armin » 5. Apr 2011 20:52

@ Dieter
Wo steht das geschrieben ?
In meiner GO jedenfalls nicht.(Stand 2011)
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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Dieter » 5. Apr 2011 21:36

3.7 Es ist verboten während der Schonzeit von Hecht und
Zander die Spinnangelei und das Fischen mit Köderfisch zu
betreiben.

Für Fliegenfische gibt es keine Einschränkung ;)
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Zanderlui

Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Zanderlui » 5. Apr 2011 22:46

Armin hat geschrieben:Vielleicht mal so eine *kleine Anregung* für die Gewässerordnung:
Einfach die Kunstköder dazuschreiben,die in der Schonzeit nicht erlaubt sind !(zB. Twister,Spinner..../ Kunstköder die einen lebenden Fisch imitieren)
Damit mal Klarheit herrscht.

na denn schleppen wir demnächst ein buch dick wie eine bibel mit ans wasser...

ich fang mal an:

-spinner
-blinker
-shads
-gummifische
-swimbaits
-jerkbaits
-pencil baits
-lippless crankbaits
-crankbait
-minnows
-wobbler
-pilker
-blattpilker
-twichbait
-twister
-pintail
-fransenköder
-v-schwanzköder
- fireball
-buzzbait
-spinnerbaits
-topwaterbait

usw!!!!!


wie du siehst war ein super vorschlag von dir...

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Lindenfischer » 6. Apr 2011 14:44

... mein lieber Mann, was für schlaue Leute es hier aber auch gibt! Bin echt beeindruckt, dachte schon hier in diesem Forum könne man mit Sportsfreunden fachsimpeln. Pustekuchen, die oberschlauen müssen sich grundsätzlich mit dummen Kommentaren über jedes Thema lustig machen oder alles schlecht reden. Leider wird dadurch jede vernünftige Diskusion zerstört! :oops:

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Zanderlui » 6. Apr 2011 15:10

Lindenfischer hat geschrieben:... mein lieber Mann, was für schlaue Leute es hier aber auch gibt! Bin echt beeindruckt, dachte schon hier in diesem Forum könne man mit Sportsfreunden fachsimpeln. Pustekuchen, die oberschlauen müssen sich grundsätzlich mit dummen Kommentaren über jedes Thema lustig machen oder alles schlecht reden. Leider wird dadurch jede vernünftige Diskusion zerstört! :oops:
das hat nix mit schlauen leuten und diskussion zu tun...

bei regeln und strafen, die durch das nichteinhalten der regeln folgen, hat es mit der diskussion nun mal ein ende, dennda gibt es nix zu diskutieren, sondern nur die wahlder einhaltung oder eben nicht...
was nun der einzelne macht ist sein ding...

kleines beispiel, ein angler nennt den blinker nicht blinker sondern blechköder, deshalb angelt er in der schonzeit damit-und nun?

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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Armin » 6. Apr 2011 18:04

Dieter hat geschrieben:esist ganz einfach: Alle Kunstköder!!! Ausgenommen Fliege - steht aber auch in der GO

Wenn es so wie Du geschrieben hast in der GO stehen würde wäre es ja perfekt !
Aber steht so nicht drin.
Oder hab ich nicht die aktuelle GO ? Hm,2011 steht bei mir drauf.
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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Dieter » 6. Apr 2011 19:02

bevor hier ein falsches Bild entsteht!
die Fischereiaufsicht besteht nicht nur aus dem Obmann. Es sind allein vom FVH 10 Fischereiaufseher regelmässig an der Leine unterwegs. Zusätzlich noch einige seitens des SAV.
Sicher kann man vieles besser machen, aber eine 7 x 24 Std. Präsenz auf der Strecke ist utopisch. Jedes Mitglied ist angehalten Verstöße zum einen zu melden und hat auch die Möglichkeit sich die Papiere zeigen zu lassen. Dabei geht es nicht um Kontrolle sondern um klare Auffälligkeiten. Da muss sich keiner zum Schupo machen, einfach na den Papieren fragen, keine Diskussionen anfangen und maßregeln - dies machen wir dann schon. Mail oder Anruf an die GS, einen Gewässerwart, Obmann oder Fischereiaufseher mit Angeben zum Fall, dem eigenen Namen und der Mitgliedsnummer des Betroffenen. Schliesslich ist es im Interesse aller, dass zum einen Regeln eingehalten werden und zum Anderen kein negatives Bild über die Angler entsteht.
Es nutzt halt recht wenig, zu blöken "Gestern waren da welche die haben Schwarz geangelt oder bla bla ... man müsste mehr kontrollieren" Sorry, dies ist unnötig. Effektiver ist es einzugreifen und/oder zeitnahe Infos weiterzugeben.
Und zur Erreichbarkeit von Verantwortlichen wird es sicher auch bald eine Lösung geben.
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Re: Gewässerordnung beachten!

Beitrag von Braxi » 19. Apr 2011 21:30

Hallo!
Auch ich bin neu, bzw. will zum ersten Mal vor dem 01.05. angeln, wenn ich denn darf !?!
Ich habe soweit verstanden, dass ich vor dem 01.05. keine Spinnangelei betreiben darf (3.7).
Zu Kunstködern habe ich jedoch auch nichts gefunden.
Ich beschreibe mal drei Angelmethoden auf Regenbogenforelle mit meinen Gedanken dazu und bitte kurz um Rückmeldung, ob ich so angeln darf bzw. ob meine eigenen Erklärungen so richtig sind?

1. Einfachhaken mit Forellenteig PowerBait, stationär/ohne Sbirolino. (Ja oder Nein, weil keine Spinnangelei, aber Kunstköder? Wo sind in der GO Kunstköder erwähnt? Ist dieser Teig ein Kunstköder?)
2. Einfachhaken mit Forellenteig mit Sbirolino. (Nein, weil Sbirolino immer zur Spinnangelei zählt.)
3. Einfachhaken mit Made, Blei und Pose. (Ja, weil keine Spinnangelei und kein Kunstköder.)

Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Braxi

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