Frage zur Gewässerordnung

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Dr. Reiner Klimpke
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Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Dr. Reiner Klimpke » 29. Mär 2010 16:17

Guten Tag alle zusammen!

Ich bin relativ neues Mitglied im FVH und habe mir aus diesem Grund neulich die Gewässerordnung durchgelesen. Dort steht unter anderem, dass während der Raubfischschonzeit das Angeln mit der Spinnrute verboten ist.
Das dieser Punkt sich auf Zander und Hecht bezieht ist mir klar, aber gehe ich richtig in der Annahme, dass laut Gewässerordnung auch alle Sorten von Forellen zu den Raubfischen gezählt werden?!
Demzufolge wäre vom 15. Oktober bis zum darauffolgenden 1. Mai, was die Spinnfischerei angeht, Schicht im Schacht.

Sehe ich das richtig!?
Wenn nicht, bitte um Berichtigung.

Schönen Gruß,
Dr. Reiner Klimpke.

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Jan
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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jan » 29. Mär 2010 16:19

Hi,
nein das ist nicht Richtig.
In der Zeit vom 15.1 bis 31.4 ist das Angeln mit Kunstködern und Köderfisch verboten.
Gruß
Jan

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jörn » 29. Mär 2010 16:21

Hallo Christian,

willkommen im Verein.
@Jan: ...30.4 :wink:

LG,
Jörn
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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Dieter » 29. Mär 2010 16:21

willkommen im Verein :D
Mit Spinnangel ist die Verwendung von Kunstködern gemeint, dies betrifft den Zeitraum vom 15.1 bis einschliesslich 31.4.
Also zum Beispiel Drop-Shot mit Wurm ist gestattet ebenso mit Texas-Rig, aber nicht mit Gummifisch oder anderem.


Die Schonzeiten nochmals als Übersicht:
Hecht vom 15. Januar bis 30. April
Zander vom 15. Januar bis 30. April
Äsche vom 1. März bis 15. Mai
Barbe vom 1. April bis 31. Mai
Bachforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Seeforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Flusskrebs vom 1. November bis 30. Juni
Zuletzt geändert von Dieter am 29. Mär 2010 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jan » 29. Mär 2010 16:23

@Jörn: Haste wohl recht, danke :D

@dido: Thema verfehlt, 6 setzen ;-)

Gruß
Jan

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Julian » 29. Mär 2010 16:30

wobei die forelle doch trotzdem bei den raubfischen einzuordnen ist, oder?


lg julian
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jörn » 29. Mär 2010 16:32

Ja, natürlich, wie auch Barsch, Waller, Aal, usw. --- jetzt ist unser neuer vollends verwirrt --- :wink:
Die Regel bezieht sich - wie oben schon geschrieben - allerdings auf den Köder und auf die explizit geschonten Fische.

Gruß,
Jörn
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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jan » 29. Mär 2010 16:34

Hi Julian,
sicherlich zählt die Forelle zu den Raubfischen, ist aber für das Kunstköderverbot uninteressant ;-)
Gruß
Jan

EDIT: Mist, zu langsam :D

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Dr. Reiner Klimpke » 29. Mär 2010 16:49

Njo schönen Dank für die schnellen Antworten. Jetzt sind die Dinge doch um Einiges klarer.
Also zählt die Forelle letztlich doch nicht zu den juristischen Raubfischen.
Bzw. anders gefragt: Ich könnte auch während der Schonzeit der Forellen z.B. im Kanal mit Gummifisch auf Zander und Hecht gehen!?

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jörn » 29. Mär 2010 16:52

Nur bis zum 14. Januar, da dann grundsätzlich Kunstköderverbot ist, bis Ende April.

Gruß,
Jörn
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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Dr. Reiner Klimpke » 29. Mär 2010 16:54

Ja richtig, stimmt. Gut ok ich denke ich hab die Systematik begriffen!!
Also nochmal schönen Dank an alle!!!

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von SvenboE » 29. Mär 2010 21:31

geb hier auch mal meinen senf dazu,
ich bin der meinung das man das mal ändern müsste in der gewässerordnung
"während der schonzeit für hecht und zander, ist das fischen mit kunstködern komplett ausgeschloßen" oder irgendwie so
Recht ist: Anteil zu haben an den großen Schatz den die Fischgewässer bergen.
Pflicht ist: Diesen Hort zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Sei allen ein Vorbild in Deiner Liebe zur Natur und beweise sie in Deiner Achtung vor ihren Geschöpfen.

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von mtropheus » 30. Mär 2010 10:44

Moin moin.....


Hab da mal ne Frage zu!

Mir ist folgender winziger Artikel in der Vereinszeitung aufgefallen:

Hechtschonzeit
vom 1. Mai bis 31. Mai ist das Hechtangeln nur
mit Kunstköder erlaubt.

Wie soll man den denn verstehen? Wahr doch letztes Jahr noch anders-oder?
MfG mtropheus

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Jan » 30. Mär 2010 10:48

Hi mtropheus,
wurde hier schon beantwortet und kann igrnoriert werden. Es handelt sich hier um einen Fehler in der Vereinszeitung.
Du darfst ab 1.Mai mit Kunstködern und Köderfisch angeln.
Gruß
Jan

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Re: Frage zur Gewässerordnung

Beitrag von Armin » 2. Apr 2010 19:31

Also, ich hab mir die Gewässerordnung nochmal genau durchglesen,,ich kann dort keine Unklarheit feststellen.
!!! Das ist keine Signatur !!!

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