Frage zur Gewässerordnung
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- Nachläufer
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Guten Tag alle zusammen!
Ich bin relativ neues Mitglied im FVH und habe mir aus diesem Grund neulich die Gewässerordnung durchgelesen. Dort steht unter anderem, dass während der Raubfischschonzeit das Angeln mit der Spinnrute verboten ist.
Das dieser Punkt sich auf Zander und Hecht bezieht ist mir klar, aber gehe ich richtig in der Annahme, dass laut Gewässerordnung auch alle Sorten von Forellen zu den Raubfischen gezählt werden?!
Demzufolge wäre vom 15. Oktober bis zum darauffolgenden 1. Mai, was die Spinnfischerei angeht, Schicht im Schacht.
Sehe ich das richtig!?
Wenn nicht, bitte um Berichtigung.
Schönen Gruß,
Dr. Reiner Klimpke.
Ich bin relativ neues Mitglied im FVH und habe mir aus diesem Grund neulich die Gewässerordnung durchgelesen. Dort steht unter anderem, dass während der Raubfischschonzeit das Angeln mit der Spinnrute verboten ist.
Das dieser Punkt sich auf Zander und Hecht bezieht ist mir klar, aber gehe ich richtig in der Annahme, dass laut Gewässerordnung auch alle Sorten von Forellen zu den Raubfischen gezählt werden?!
Demzufolge wäre vom 15. Oktober bis zum darauffolgenden 1. Mai, was die Spinnfischerei angeht, Schicht im Schacht.
Sehe ich das richtig!?
Wenn nicht, bitte um Berichtigung.
Schönen Gruß,
Dr. Reiner Klimpke.
Re: Frage zur Gewässerordnung
Hi,
nein das ist nicht Richtig.
In der Zeit vom 15.1 bis 31.4 ist das Angeln mit Kunstködern und Köderfisch verboten.
Gruß
Jan
nein das ist nicht Richtig.
In der Zeit vom 15.1 bis 31.4 ist das Angeln mit Kunstködern und Köderfisch verboten.
Gruß
Jan
- Jörn
- Deep Wader - Admin
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Re: Frage zur Gewässerordnung
Hallo Christian,
willkommen im Verein.
@Jan: ...30.4
LG,
Jörn
willkommen im Verein.
@Jan: ...30.4
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Jörn
"Vergessen Sie niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!" - http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette
- Dieter
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Re: Frage zur Gewässerordnung
willkommen im Verein
Mit Spinnangel ist die Verwendung von Kunstködern gemeint, dies betrifft den Zeitraum vom 15.1 bis einschliesslich 31.4.
Also zum Beispiel Drop-Shot mit Wurm ist gestattet ebenso mit Texas-Rig, aber nicht mit Gummifisch oder anderem.
Die Schonzeiten nochmals als Übersicht:
Hecht vom 15. Januar bis 30. April
Zander vom 15. Januar bis 30. April
Äsche vom 1. März bis 15. Mai
Barbe vom 1. April bis 31. Mai
Bachforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Seeforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Flusskrebs vom 1. November bis 30. Juni
Mit Spinnangel ist die Verwendung von Kunstködern gemeint, dies betrifft den Zeitraum vom 15.1 bis einschliesslich 31.4.
Also zum Beispiel Drop-Shot mit Wurm ist gestattet ebenso mit Texas-Rig, aber nicht mit Gummifisch oder anderem.
Die Schonzeiten nochmals als Übersicht:
Hecht vom 15. Januar bis 30. April
Zander vom 15. Januar bis 30. April
Äsche vom 1. März bis 15. Mai
Barbe vom 1. April bis 31. Mai
Bachforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Seeforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Flusskrebs vom 1. November bis 30. Juni
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Das Leben ist zu kurz für schlechtes Essen!
www.kocherlebnis.de
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Re: Frage zur Gewässerordnung
@Jörn: Haste wohl recht, danke
@dido: Thema verfehlt, 6 setzen
Gruß
Jan
@dido: Thema verfehlt, 6 setzen
Gruß
Jan
Re: Frage zur Gewässerordnung
wobei die forelle doch trotzdem bei den raubfischen einzuordnen ist, oder?
lg julian
lg julian
Freundliche Grüße
Julian
Julian
- Jörn
- Deep Wader - Admin
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Re: Frage zur Gewässerordnung
Ja, natürlich, wie auch Barsch, Waller, Aal, usw. --- jetzt ist unser neuer vollends verwirrt ---
Die Regel bezieht sich - wie oben schon geschrieben - allerdings auf den Köder und auf die explizit geschonten Fische.
Gruß,
Jörn
Die Regel bezieht sich - wie oben schon geschrieben - allerdings auf den Köder und auf die explizit geschonten Fische.
Gruß,
Jörn
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Re: Frage zur Gewässerordnung
Hi Julian,
sicherlich zählt die Forelle zu den Raubfischen, ist aber für das Kunstköderverbot uninteressant
Gruß
Jan
EDIT: Mist, zu langsam
sicherlich zählt die Forelle zu den Raubfischen, ist aber für das Kunstköderverbot uninteressant
Gruß
Jan
EDIT: Mist, zu langsam
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- Nachläufer
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Re: Frage zur Gewässerordnung
Njo schönen Dank für die schnellen Antworten. Jetzt sind die Dinge doch um Einiges klarer.
Also zählt die Forelle letztlich doch nicht zu den juristischen Raubfischen.
Bzw. anders gefragt: Ich könnte auch während der Schonzeit der Forellen z.B. im Kanal mit Gummifisch auf Zander und Hecht gehen!?
Also zählt die Forelle letztlich doch nicht zu den juristischen Raubfischen.
Bzw. anders gefragt: Ich könnte auch während der Schonzeit der Forellen z.B. im Kanal mit Gummifisch auf Zander und Hecht gehen!?
- Jörn
- Deep Wader - Admin
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Re: Frage zur Gewässerordnung
Nur bis zum 14. Januar, da dann grundsätzlich Kunstköderverbot ist, bis Ende April.
Gruß,
Jörn
Gruß,
Jörn
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- Nachläufer
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Re: Frage zur Gewässerordnung
Ja richtig, stimmt. Gut ok ich denke ich hab die Systematik begriffen!!
Also nochmal schönen Dank an alle!!!
Also nochmal schönen Dank an alle!!!
Re: Frage zur Gewässerordnung
geb hier auch mal meinen senf dazu,
ich bin der meinung das man das mal ändern müsste in der gewässerordnung
"während der schonzeit für hecht und zander, ist das fischen mit kunstködern komplett ausgeschloßen" oder irgendwie so
ich bin der meinung das man das mal ändern müsste in der gewässerordnung
"während der schonzeit für hecht und zander, ist das fischen mit kunstködern komplett ausgeschloßen" oder irgendwie so
Recht ist: Anteil zu haben an den großen Schatz den die Fischgewässer bergen.
Pflicht ist: Diesen Hort zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Sei allen ein Vorbild in Deiner Liebe zur Natur und beweise sie in Deiner Achtung vor ihren Geschöpfen.
Pflicht ist: Diesen Hort zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Sei allen ein Vorbild in Deiner Liebe zur Natur und beweise sie in Deiner Achtung vor ihren Geschöpfen.
Re: Frage zur Gewässerordnung
Moin moin.....
Hab da mal ne Frage zu!
Mir ist folgender winziger Artikel in der Vereinszeitung aufgefallen:
Hechtschonzeit
vom 1. Mai bis 31. Mai ist das Hechtangeln nur
mit Kunstköder erlaubt.
Wie soll man den denn verstehen? Wahr doch letztes Jahr noch anders-oder?
Hab da mal ne Frage zu!
Mir ist folgender winziger Artikel in der Vereinszeitung aufgefallen:
Hechtschonzeit
vom 1. Mai bis 31. Mai ist das Hechtangeln nur
mit Kunstköder erlaubt.
Wie soll man den denn verstehen? Wahr doch letztes Jahr noch anders-oder?
MfG mtropheus
Re: Frage zur Gewässerordnung
Hi mtropheus,
wurde hier schon beantwortet und kann igrnoriert werden. Es handelt sich hier um einen Fehler in der Vereinszeitung.
Du darfst ab 1.Mai mit Kunstködern und Köderfisch angeln.
Gruß
Jan
wurde hier schon beantwortet und kann igrnoriert werden. Es handelt sich hier um einen Fehler in der Vereinszeitung.
Du darfst ab 1.Mai mit Kunstködern und Köderfisch angeln.
Gruß
Jan
Re: Frage zur Gewässerordnung
Also, ich hab mir die Gewässerordnung nochmal genau durchglesen,,ich kann dort keine Unklarheit feststellen.
!!! Das ist keine Signatur !!!