Bundesfischereischein? Mytos oder Wahrheit
Verfasst: 17. Aug 2009 21:38
Auf eine PN von Froschlöffel zum Thema Kinder unter 14 Jahre hab ich mich endschieden die Antwort unter einem neuen Thema einzustellen, weil ich denke das so mancher mehr weiß.
Also, alle die was wissen sind eingeladen zu Posten.
@Froschlöffel; ich weiß nicht ob du meine Antwor bekommen hast, weil ich immer irgendwelche Fehlermeldungen hatte. Ich hab wohl PN´s ausgestellt. Jetzt bekomm ich zwar welche aber das mit dem Antworten geht wohl nicht.(hilfe !)
Nun zum Thema. Es geht darum was kann der "Bundesfischereischein" und wo bekomm ich den.
Eine Frage noch von mir: Warum wird man beim Ablegen der Prüfung auf diesen Schein nicht hingewiesen, oder wird man das heutzutage schon? (Prüfung ist so 22 Jahre her bei mir) Vielleicht @ Andy Krüger. Denn man braucht den Schein ja schon, wenn man sich so durch unser schönes Deutschland angelt.
Hier nun meine Antwort auf die PN, also das was ich über diesen Schein weiß:
Auf die Idee mit dem Bundesfischereischein bin ich gekommen weil ich im Frühjar in Meck-Pomm mit dem Team-Bodden
Angeln auf der Ostsee unterwegs war. Der Hafenmeister in Schaprode wollte unsere Bundesfischereischeine sehen, Zwecks Eintragung der Nummer in die Tageskarten.(In Meck-Pomm darf man nicht einfach so in der Ostsee und den Bodden fischen). Nun keiner von uns hatte einen Bundesfischereischein, bis auf einen. Der hatte sich das Ding in Hannover auf dem Ordnungsamt besorgt. Wir andern mußten ne halbe Stunde mit dem Herrn Hafenvorsteher rumdiskutieren ("wir Ossis haben die Gesetze nicht gemacht, die habt ihr mit rübergebracht")bis er uns (alle im FVH) die Tageskarten "unter Vorbehalt" (wenn die Wasserschutzpolizei euch erwischt ist das Urkundenfälschung! bla) ausstellte.
Da viel mir eine andere Geschichte ein: Im Misburger Wald gibt es einige Kiesteiche die nur mit dem Fahrrad zu ereichen sind. Ich fragte mich wie man dort wohl zu einer Fischereierlaubnis kommt. Konnte aber lange Zeit nix rausbekommen. Die Teiche waren zu der Zeit nicht verpachtet.
Später fand ich es heraus. Die Mutter meiner damaligen Freundin (Frau eines Forstoberamtsrats) erzählte mir das sie dort fischen ging. Es verhielt sich so, daß die Teiche der Forst zugehörig waren und somit dem Land gehörten. Sie besaß eben einen solchen Fischereischein vom Ordnungsamt.
In wieweit das mit dem Fischereischein abgesichert ist kann ich dir leider nicht sagen, denn kurze Zeit später wurden die Teiche verpachtet und ich habe die Sache mit dem Bundesfischereischein nicht weiter verfolgt.
Fakt ist aber:
-es gibt ihn beim Amt für recht und Ordnung, wie es so schön heißt, für 20-30 Euro
-er ist lebenslang gültig
-mann braucht ihn wenn man auserhalb Niedersachsen Angelkarten erwerben möchte (zumindest in Meck-Pomm).
Ich hab noch bisschen gegoogelt und konnte noch Folgendes herausbekommen:
http://www.vdsf.de/angeln/leitfaden.pdf
Ob einem das weiterhilft oder noch mehr verwirrt is wieder ne andere Sache.
Ob ein Gewässer verpachtet ist oder nicht ist warscheinlich nur durch rumhorchen oder ner Anfrage beim, ich weiß nicht vieleicht Katasteramt oder beim Wirtschaftsamt des betreffenden Gebietes herauszufinden. Ich weiß noch das der "echte" Laher See oder auch Prackla See genannt an der Auffahrt zum Messeschnellweg ein nicht Verpachtetes Gewässer ist. Der Fvh hat ja den sogenannten Totensee am Laher Friedhof zur allgemeinen Verwirrung aller Einheimischen auch in "Laher See" umgetauft. Dort wurde ich als Jugendlicher mal auf einen Bundesfischereischein kontrolliert. (Den ich wie ihr nun alle wißt nicht hatte, aber das ist eine andere Geschichte)
Also, wer weiß mehr?
Also, alle die was wissen sind eingeladen zu Posten.
@Froschlöffel; ich weiß nicht ob du meine Antwor bekommen hast, weil ich immer irgendwelche Fehlermeldungen hatte. Ich hab wohl PN´s ausgestellt. Jetzt bekomm ich zwar welche aber das mit dem Antworten geht wohl nicht.(hilfe !)
Nun zum Thema. Es geht darum was kann der "Bundesfischereischein" und wo bekomm ich den.
Eine Frage noch von mir: Warum wird man beim Ablegen der Prüfung auf diesen Schein nicht hingewiesen, oder wird man das heutzutage schon? (Prüfung ist so 22 Jahre her bei mir) Vielleicht @ Andy Krüger. Denn man braucht den Schein ja schon, wenn man sich so durch unser schönes Deutschland angelt.
Hier nun meine Antwort auf die PN, also das was ich über diesen Schein weiß:
Auf die Idee mit dem Bundesfischereischein bin ich gekommen weil ich im Frühjar in Meck-Pomm mit dem Team-Bodden
Angeln auf der Ostsee unterwegs war. Der Hafenmeister in Schaprode wollte unsere Bundesfischereischeine sehen, Zwecks Eintragung der Nummer in die Tageskarten.(In Meck-Pomm darf man nicht einfach so in der Ostsee und den Bodden fischen). Nun keiner von uns hatte einen Bundesfischereischein, bis auf einen. Der hatte sich das Ding in Hannover auf dem Ordnungsamt besorgt. Wir andern mußten ne halbe Stunde mit dem Herrn Hafenvorsteher rumdiskutieren ("wir Ossis haben die Gesetze nicht gemacht, die habt ihr mit rübergebracht")bis er uns (alle im FVH) die Tageskarten "unter Vorbehalt" (wenn die Wasserschutzpolizei euch erwischt ist das Urkundenfälschung! bla) ausstellte.
Da viel mir eine andere Geschichte ein: Im Misburger Wald gibt es einige Kiesteiche die nur mit dem Fahrrad zu ereichen sind. Ich fragte mich wie man dort wohl zu einer Fischereierlaubnis kommt. Konnte aber lange Zeit nix rausbekommen. Die Teiche waren zu der Zeit nicht verpachtet.
Später fand ich es heraus. Die Mutter meiner damaligen Freundin (Frau eines Forstoberamtsrats) erzählte mir das sie dort fischen ging. Es verhielt sich so, daß die Teiche der Forst zugehörig waren und somit dem Land gehörten. Sie besaß eben einen solchen Fischereischein vom Ordnungsamt.
In wieweit das mit dem Fischereischein abgesichert ist kann ich dir leider nicht sagen, denn kurze Zeit später wurden die Teiche verpachtet und ich habe die Sache mit dem Bundesfischereischein nicht weiter verfolgt.
Fakt ist aber:
-es gibt ihn beim Amt für recht und Ordnung, wie es so schön heißt, für 20-30 Euro
-er ist lebenslang gültig
-mann braucht ihn wenn man auserhalb Niedersachsen Angelkarten erwerben möchte (zumindest in Meck-Pomm).
Ich hab noch bisschen gegoogelt und konnte noch Folgendes herausbekommen:
http://www.vdsf.de/angeln/leitfaden.pdf
Ob einem das weiterhilft oder noch mehr verwirrt is wieder ne andere Sache.
Ob ein Gewässer verpachtet ist oder nicht ist warscheinlich nur durch rumhorchen oder ner Anfrage beim, ich weiß nicht vieleicht Katasteramt oder beim Wirtschaftsamt des betreffenden Gebietes herauszufinden. Ich weiß noch das der "echte" Laher See oder auch Prackla See genannt an der Auffahrt zum Messeschnellweg ein nicht Verpachtetes Gewässer ist. Der Fvh hat ja den sogenannten Totensee am Laher Friedhof zur allgemeinen Verwirrung aller Einheimischen auch in "Laher See" umgetauft. Dort wurde ich als Jugendlicher mal auf einen Bundesfischereischein kontrolliert. (Den ich wie ihr nun alle wißt nicht hatte, aber das ist eine andere Geschichte)
Also, wer weiß mehr?