Jahresfischereischein

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Jeff
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Jahresfischereischein

Beitrag von Jeff » 19. Aug 2008 12:47

Hallo,

ich fahre in den nächsten Tagen an die Ostsee. Um dort zu angeln, muss man sich eine Tages- oder Wochenkarte kaufen. Man muss aber einen Jahresfischereischein vorweisen.

Fischereischein habe ich, aber was ist der Jahres-Fischereischein?

Kann mir jemand den Unterschied erklären.

Fischereischein vs. Jahres-Fischereischein.

Vielen Dank!
Petri

Jeff

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Beitrag von Andy Krüger » 19. Aug 2008 13:30

Hast wirklich keinen Fischereischein? Kleines blaues Ding.
Du hast vermutlich die Fischerprüfung (früher Sportfischerprüfung).
Mit diesem Schein geht man ins Bürgerbüro und lässt sich einen Fischereischein oder auch Jahresfischereischein ausstellen. Bei uns in Niedersachsen heißen sie Fischereischein, da sie auf Lebenszeit ausgestellt werden.

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Beitrag von Jeff » 20. Aug 2008 10:48

Vielen Dank für die Antwort.

Jetzt ist alles klar. Den Fischereischein habe ich.
Die Kollegen im dem Gemeindebüro sagten mir am Telefon, ich muss unbedingt den Jahresfischereischein vorweisen. Na ja, war wohl neu im Amt.
Petri

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Beitrag von Holleboy1 » 20. Aug 2008 22:52

petry.
mit dem bundesfischereischein braucht man doch am meer keine tageskarte oder so!!!! :oops: oder liege ich da falsch??wenn ich auf fehmarn angele brauch ich jedenfalls keine.voraussetzung ist natürlich der bundesfischereischein.kostet 35 euro beim bürgeramt.zählt bei uns ein leben lang.passfoto nicht vergessen.

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Beitrag von Jeff » 21. Aug 2008 10:16

Hallo,

wie mir gesagt wurde, ist das vom Bundesland abhängig.
In Schleswigholstein muss man wohl bezahlen. Auch in Niedersachsen erheben einige Gemeinden in den Hafengebieten Gebühren. In Heiligenhafen z.B. auch. Ich glaube das kostet dort 3€/Tag.

Gruß
Petri

Jeff

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Beitrag von Andy Krüger » 21. Aug 2008 10:30

Vollkommen richtig, Fischereirecht ist Ländersache. Somit ist den Ländern freigestellt für ihre Gewässer auf Gebühren bzw. Abgaben zu nehmen.

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Beitrag von Holleboy1 » 21. Aug 2008 20:02

petry
das hab ich im net gefunden

http://www.angelsport-fehmarn.de/index2.htm

Brandungsangeln Allgemein
Auf der Insel Fehmarn, mit seinen 78 Kilometer Küstenlinie, ist das Angeln fast überall möglich. Als Erlaubnis zum Fischen genügt in Schleswig - Holstein ein gültiger Fischereischein. Wenn Sie den nicht haben und nicht in Schleswig-Holstein wohnen, dann können Sie sich für maximal 40 Tage einen

Urlauber - Fischereischein ausstellen lassen, für € 18,- in der Stadtverwaltung von Burg,
Am Markt 1,23769Burg/Fehmarn, Tel. :04371/506-0

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Beitrag von Holleboy1 » 21. Aug 2008 20:19

den hab ich auch noch



Sie befinden sich hier: Angeln auf Fehmarn ---> Rechtliche Hinweise für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein

http://www.broesel-online.de/

Rechtliche Hinweise für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein

Wie überall, gibt es auch für das Angeln an der Küste Regeln und Gesetze, die der waidgerechte Angler einhalten muß. Damit Sie viel Freude bei der Fischwaid an der Küste haben, habe ich versucht die wichtigsten Informationen für Sie zusammenzutragen. So klappt es dann auch bestimmt mit traumhaften Angelstunden und anderen unvergessenen Augenblicken auf der schönen Ostseeinsel Fehmarn.


Wenn Sie ganz genaue Informationen haben möchten, schauen Sie doch einfach auf den Seiten des Landessportfischerverband Schleswig Holstein nach. Dort finden Sie detaillierte Informationen zur fischereilichen Rechtslage in Schleswig Hostein.

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