Zugang zum Brinker Hafen

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Zugang zum Brinker Hafen

Beitrag von stipper » 15. Jan 2008 14:29

Hallo,

ich qwürde gerne am Brinker Hafen fischen, bin mir aber nicht sicher wie der Zugang zum Hafen geregelt ist. An einer Straßeneinfahrt steht ein Schild "Nur für Anlieger frei", sind wir Angler Anlieger? Falls ja, darf man dann bis an das Hafenbecken fahren? Dort ist ja ein Schrottplatz ansässig....

Vielleicht noch eine Frage zum Hafen selber. Kann man dort einigermaßen erfolgreich aud Weißfische angeln?

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Beitrag von Hecht-Fischer » 15. Jan 2008 15:58

wie das genau mit dem bestimmungen aussieht kann ich dir leider net sagen.

aber häfen sind im allgemeinen super winterangelplätze für weißfische.

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Brinker Hafen

Beitrag von stipper » 15. Jan 2008 20:50

ich wäre ja schon froh wenn ich dort überhaupt mal einen Fisch fangen würde. Obwohl ich mich eigentlich als relativ versierten Friedfischangler bezeichnen würde, sind doch fast alle meine Angeltage (so circa 15) von Nullnummern geprägt.

Wäre ja schön wenn man dort mal einen Fisch fanken könnte, die Hoffnung stirbt zuletzt.

stipper
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BITTE um Hilfe

Beitrag von stipper » 21. Jan 2008 07:58

vielleicht könnte mir ja von Seite des Vereins aus in Bezug auf den Zugang zum Brinker Hafen geholfen werden.

Danke

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Jörn
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Beitrag von Jörn » 21. Jan 2008 18:14

Hallo Stipper,

im Brinker Hafen darfst Du grundsätzlich nicht angeln. Da brauchst Du nur in die Gewässerordnung (Danke Andy für die neue Version) zu schauen:
"3. Nicht erlaubt:"
"3.4 das Angeln von Brücken, Wehren, Schleusen, Pum­penwerken , Fischaufstieg- und Hafenanlagen, Umschlagstellen sowie von den die Schleuseneinfahrten trennenden Längsmolen und Inseln. Ferner in den Schleusenvorhäfen und jeweils 50 m ober- und unterhalb der Schleusenhäupte;"

Und wenn die WaPo schlecht gelaunt ist schlägt auch noch diese Regel zu:
"§ 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung:
Es ist verboten
Schiffahrts- und Betriebsanlagen (also auch Hafen), Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre, --zu betreten..." (Steht meine ich auch auf dem Fischereierlaubnisschein)

Also 2x nein.

Gruß,
Jörn

PS: Am Kanal sind eigentlich alle interessanten Stellen verboten
:wink:
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