Hallo,
ich qwürde gerne am Brinker Hafen fischen, bin mir aber nicht sicher wie der Zugang zum Hafen geregelt ist. An einer Straßeneinfahrt steht ein Schild "Nur für Anlieger frei", sind wir Angler Anlieger? Falls ja, darf man dann bis an das Hafenbecken fahren? Dort ist ja ein Schrottplatz ansässig....
Vielleicht noch eine Frage zum Hafen selber. Kann man dort einigermaßen erfolgreich aud Weißfische angeln?
Zugang zum Brinker Hafen
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- Wader
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Brinker Hafen
ich wäre ja schon froh wenn ich dort überhaupt mal einen Fisch fangen würde. Obwohl ich mich eigentlich als relativ versierten Friedfischangler bezeichnen würde, sind doch fast alle meine Angeltage (so circa 15) von Nullnummern geprägt.
Wäre ja schön wenn man dort mal einen Fisch fanken könnte, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wäre ja schön wenn man dort mal einen Fisch fanken könnte, die Hoffnung stirbt zuletzt.
BITTE um Hilfe
vielleicht könnte mir ja von Seite des Vereins aus in Bezug auf den Zugang zum Brinker Hafen geholfen werden.
Danke
Danke
- Jörn
- Deep Wader - Admin
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Hallo Stipper,
im Brinker Hafen darfst Du grundsätzlich nicht angeln. Da brauchst Du nur in die Gewässerordnung (Danke Andy für die neue Version) zu schauen:
"3. Nicht erlaubt:"
"3.4 das Angeln von Brücken, Wehren, Schleusen, Pumpenwerken , Fischaufstieg- und Hafenanlagen, Umschlagstellen sowie von den die Schleuseneinfahrten trennenden Längsmolen und Inseln. Ferner in den Schleusenvorhäfen und jeweils 50 m ober- und unterhalb der Schleusenhäupte;"
Und wenn die WaPo schlecht gelaunt ist schlägt auch noch diese Regel zu:
"§ 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung:
Es ist verboten
Schiffahrts- und Betriebsanlagen (also auch Hafen), Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre, --zu betreten..." (Steht meine ich auch auf dem Fischereierlaubnisschein)
Also 2x nein.
Gruß,
Jörn
PS: Am Kanal sind eigentlich alle interessanten Stellen verboten
im Brinker Hafen darfst Du grundsätzlich nicht angeln. Da brauchst Du nur in die Gewässerordnung (Danke Andy für die neue Version) zu schauen:
"3. Nicht erlaubt:"
"3.4 das Angeln von Brücken, Wehren, Schleusen, Pumpenwerken , Fischaufstieg- und Hafenanlagen, Umschlagstellen sowie von den die Schleuseneinfahrten trennenden Längsmolen und Inseln. Ferner in den Schleusenvorhäfen und jeweils 50 m ober- und unterhalb der Schleusenhäupte;"
Und wenn die WaPo schlecht gelaunt ist schlägt auch noch diese Regel zu:
"§ 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung:
Es ist verboten
Schiffahrts- und Betriebsanlagen (also auch Hafen), Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre, --zu betreten..." (Steht meine ich auch auf dem Fischereierlaubnisschein)
Also 2x nein.
Gruß,
Jörn
PS: Am Kanal sind eigentlich alle interessanten Stellen verboten
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