Frage zur Betriebsanlagen VO bzgl. Kanal

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Jörn
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Frage zur Betriebsanlagen VO bzgl. Kanal

Beitrag von Jörn » 29. Okt 2007 12:58

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie genau folgendes auszulegen ist?
"Hier der § 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung: Es ist verboten
Schiffahrts- und Betriebsanlagen, Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre,
--zu betreten...."

Schleuse..ok klar. Aber was ist genau eine Schiffahrts- und Betriebsanlage.
Letztlich ist das ja der ganze Kanal, aber was ist z.B. mit Spundwandstellen, die für das Anlegen von Schiffen vorgesehen sind? Gibts ja etliche...
Und was mich vor allem interessiert. Die kleinen Sporthäfen wie z.B. in der List oder in Mißburg.

Darf ich da angeln? Oder bezieht sich das nur auf die Häfen für die gewerblichen Schiffe?

Eine genauere Beschreibung, bzw. eine "offizielle" Deutung dieser Regel durch Verein/WaPo würde mir sehr helfen.

Danke,
Jörn
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Beitrag von Guppi » 29. Okt 2007 21:45

Wenn es nicht so teuer werden würde - sag ich einfach mal probiers aus :D

Ich versuche mich überall an die 50 m zu halten - wenn nicht guck ich einfach ganz unschuldig :roll:
>)))°>

mtropheus
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Beitrag von mtropheus » 2. Nov 2007 22:21

@Guppi

Warst du schon mal an der Schleuse Anderten? Da kommste aber mit deinen 50m nicht hin! Bitte die Leute nicht irre führen!
MfG mtropheus

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Beitrag von Guppi » 3. Nov 2007 05:32

Da war ich noch nicht
>)))°>

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