Hallo,
kann mir jemand sagen, wie genau folgendes auszulegen ist?
"Hier der § 2 der Betriebsanlagen VO der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung: Es ist verboten
Schiffahrts- und Betriebsanlagen, Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre,
--zu betreten...."
Schleuse..ok klar. Aber was ist genau eine Schiffahrts- und Betriebsanlage.
Letztlich ist das ja der ganze Kanal, aber was ist z.B. mit Spundwandstellen, die für das Anlegen von Schiffen vorgesehen sind? Gibts ja etliche...
Und was mich vor allem interessiert. Die kleinen Sporthäfen wie z.B. in der List oder in Mißburg.
Darf ich da angeln? Oder bezieht sich das nur auf die Häfen für die gewerblichen Schiffe?
Eine genauere Beschreibung, bzw. eine "offizielle" Deutung dieser Regel durch Verein/WaPo würde mir sehr helfen.
Danke,
Jörn
Frage zur Betriebsanlagen VO bzgl. Kanal
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