Gewässerordnung+Fangzeiten verstehen! ?
Hallo liebe Gemeinschaft,
Ich hab da mal ne Verständnissfrage.
Zur Vorgeschichte:
Ich war heut morgen am Wietzesee dem schönen Hobby nachgehen. Als ich ein paar Stunden hinter mich gebracht hatte, kam ein alter Herr mit Fahrrad auf mich zu und fragte mich, in einem schon für mich nicht gerade freundlich klingenden Ton, was ich dort mache. Abgesehen von der Unfreundlichkeit "Dutzte" er mich gleich so nebenbei , als wär er Gott persönlich.
Als ich die Frage erwiderte- "Ja was mach ich denn hier ! ? ", weil ich nicht sogleich erkannte worauf er hinaus will, die Frage ging glaub so drei bis vier hin und her, stieg er vom Fahrrad und ich dachte ....naja jetzt kommts.
Er fing an mir etwas über den Vereinsstatuten zu erzählen und fragte mich ob ich wüsste was darin steht?
Jetzt meine Frage mit der Bitte den Text der Gewässerordnung ( und nicht des Statuten, wie der Liebe Herr mir erklären wollte ) zu erläutern.
Ich bin festen Glaubens nicht verkehrt gehandelt zu haben, dazu später aber mehr !
3.17 Schonzeiten
Nachfolgende Fische und Krebse während der folgenden Schonzeiten zu fangen:
Äsche vom 1. März bis 15. Mai
Barbe vom 1. April bis 31. Mai
Zander vom 15. Januar bis 31. Mai
Flusskrebs vom 1. November bis 30. Juni
Bachforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Seeforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Hecht vom 15. Januar bis 30. April
vom 1. Mai bis 31. Mai (nur mit Kunstköder erlaubt)
Wie ist dieser Absatz zu verstehen ??
Gilt dieser markierte Zeitraum für alle oben benannten Fischarten oder nur für Hecht ?
Darf ich nur in dieser Zeit ( 1. Mai bis 31. Mai ) mit Kunstköder angeln oder kann ich schon ab dem 1. April mit Kunstköder auf andere Fischarten, z.b. Forelle, Barsch (außer Hecht).
Ich würde mich freuen über eine Aufklärung
Petri Heil
Ich hab da mal ne Verständnissfrage.
Zur Vorgeschichte:
Ich war heut morgen am Wietzesee dem schönen Hobby nachgehen. Als ich ein paar Stunden hinter mich gebracht hatte, kam ein alter Herr mit Fahrrad auf mich zu und fragte mich, in einem schon für mich nicht gerade freundlich klingenden Ton, was ich dort mache. Abgesehen von der Unfreundlichkeit "Dutzte" er mich gleich so nebenbei , als wär er Gott persönlich.
Als ich die Frage erwiderte- "Ja was mach ich denn hier ! ? ", weil ich nicht sogleich erkannte worauf er hinaus will, die Frage ging glaub so drei bis vier hin und her, stieg er vom Fahrrad und ich dachte ....naja jetzt kommts.
Er fing an mir etwas über den Vereinsstatuten zu erzählen und fragte mich ob ich wüsste was darin steht?
Jetzt meine Frage mit der Bitte den Text der Gewässerordnung ( und nicht des Statuten, wie der Liebe Herr mir erklären wollte ) zu erläutern.
Ich bin festen Glaubens nicht verkehrt gehandelt zu haben, dazu später aber mehr !
3.17 Schonzeiten
Nachfolgende Fische und Krebse während der folgenden Schonzeiten zu fangen:
Äsche vom 1. März bis 15. Mai
Barbe vom 1. April bis 31. Mai
Zander vom 15. Januar bis 31. Mai
Flusskrebs vom 1. November bis 30. Juni
Bachforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Seeforelle vom 15. Oktober bis 31. März
Hecht vom 15. Januar bis 30. April
vom 1. Mai bis 31. Mai (nur mit Kunstköder erlaubt)
Wie ist dieser Absatz zu verstehen ??
Gilt dieser markierte Zeitraum für alle oben benannten Fischarten oder nur für Hecht ?
Darf ich nur in dieser Zeit ( 1. Mai bis 31. Mai ) mit Kunstköder angeln oder kann ich schon ab dem 1. April mit Kunstköder auf andere Fischarten, z.b. Forelle, Barsch (außer Hecht).
Ich würde mich freuen über eine Aufklärung
Petri Heil
- Andy Krüger
- Fliegenfänger - Admin
- Beiträge:447
- Registriert:27. Mär 2002 01:00
- Wohnort:Basche
- Kontaktdaten:
???? was ist denn überhaupt passiert ?????
Zu deinen Fragen :
- vom 1. Mai bis 31. Mai (nur mit Kunstköder erlaubt) bezieht sich nur auf den Hecht.
- 3. Nicht erlaubt ist:
3.7 während der Raubfischschonzeit die Spinnangelei und das Fischen
mit Köderfisch;
(Fliegenrute ist das ganze Jahr erlaubt!)
MfG
Andy Krüger
Zu deinen Fragen :
- vom 1. Mai bis 31. Mai (nur mit Kunstköder erlaubt) bezieht sich nur auf den Hecht.
- 3. Nicht erlaubt ist:
3.7 während der Raubfischschonzeit die Spinnangelei und das Fischen
mit Köderfisch;
(Fliegenrute ist das ganze Jahr erlaubt!)
MfG
Andy Krüger
Hi, danke erstmal für die schnelle Antwort.
Also ,ich hatte eine Spirolinomontage mit einem 2,5 m Vorfach, nen Jigkopf mit Twister ausgeworfen und wollte damit schleppangeln. Heraus werfen und langsam wieder einholen.
Dieser Herr meinte eben das dies verboten sei, wobei es nicht meine Absicht war, dies als Spinnfischen oder die Jagt nach Hechten bzw. Zander zu verstehn. Wollte den Forellen hinter her. Oder gehört das auch dazu.
War eigentlich der Meinung das es sich nicht um eine Spinnfischangelmethode handelt, welche ja durch die Hechtschonzeit noch verboten ist.
Er aber meinte damit ,das dies dazu gehört und verboten sei.
Was stimmt denn nun.
Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, wechselte ich meine Montage und fischte mit nem normalen Vorfach mit einfachen Haken weiter.
Mich würde jetz aber einmal interessieren welche Methode auf was für einen Fisch und in welchen Zeitraum erlaubt ist. Diese Aktion hat mich ganz schön durcheinander gebracht und ich bin mir ein wenig unsicher.
Joachim
Also ,ich hatte eine Spirolinomontage mit einem 2,5 m Vorfach, nen Jigkopf mit Twister ausgeworfen und wollte damit schleppangeln. Heraus werfen und langsam wieder einholen.
Dieser Herr meinte eben das dies verboten sei, wobei es nicht meine Absicht war, dies als Spinnfischen oder die Jagt nach Hechten bzw. Zander zu verstehn. Wollte den Forellen hinter her. Oder gehört das auch dazu.
War eigentlich der Meinung das es sich nicht um eine Spinnfischangelmethode handelt, welche ja durch die Hechtschonzeit noch verboten ist.
Er aber meinte damit ,das dies dazu gehört und verboten sei.
Was stimmt denn nun.
Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, wechselte ich meine Montage und fischte mit nem normalen Vorfach mit einfachen Haken weiter.
Mich würde jetz aber einmal interessieren welche Methode auf was für einen Fisch und in welchen Zeitraum erlaubt ist. Diese Aktion hat mich ganz schön durcheinander gebracht und ich bin mir ein wenig unsicher.
Joachim
Also ich weiß auch nicht recht.
Wenn es heißt :
Während der Raubfischschonzeit ist die Spinnangelei und das Fischen
mit Köderfisch verboten !!
Ist die Forelle ein Raubfisch,....ja !
Bis wann hat die Forelle Schonzeit,.... bis 31. März !
Welche Raubfischschonzeit ist denn gemeint in der Gewässerordnung???
Ist das Angeln auf Forelle und Barsch mit Spirolino und Jigkopf mit Twister in der Zeit vom 1. April bis 31. April nun verboten oder nicht ?
Die Forelle ist seit dem 1. April frei - Barsch so wie so , mit was für Angelmethoden darf ich diesen Fischarten denn nachstellen ??
Bitte um Erklärung , wenn sich jemand auskennt !!
Joachim[/b][/i]
Wenn es heißt :
Während der Raubfischschonzeit ist die Spinnangelei und das Fischen
mit Köderfisch verboten !!
Ist die Forelle ein Raubfisch,....ja !
Bis wann hat die Forelle Schonzeit,.... bis 31. März !
Welche Raubfischschonzeit ist denn gemeint in der Gewässerordnung???
Ist das Angeln auf Forelle und Barsch mit Spirolino und Jigkopf mit Twister in der Zeit vom 1. April bis 31. April nun verboten oder nicht ?
Die Forelle ist seit dem 1. April frei - Barsch so wie so , mit was für Angelmethoden darf ich diesen Fischarten denn nachstellen ??
Bitte um Erklärung , wenn sich jemand auskennt !!
Joachim[/b][/i]
Also liebe Kinder!
Zu der Zeit als ich noch im Vorstand war und noch als Fischereiaufseher durch die Lande zog....
Nein Scherz bei Seite:
Natürlich ist es richtig, dass Ihr in der Zeit vom 15.1 bis 31.4. nicht blinkern, twistern oder wobbeln dürft. Die Verwendung ist daher Tabu!
Der Fang von Bachforellen und Seeforellen (nur auf die bezieht sich die Schonzeit bis zum 31.3) ist mit allen Naturködern oder auch mit der Fliege erlaubt. Regenbogenforellen haben übrigens keine Schonzeit!
So ihr denn einen Barsch fangt... mitnehmen. Beangelt werden darf er in der Zeit vom 15.1. bis 31.5. nur mit der Fliege oder Naturködern. Ab 1.5. auch mit Kunstköder. Ab 1.6. "Feuer frei"!!
Irgendwann hatten wir mal in einer Vorstandssitzung beschlossen, dass die Verwendung von Siros nicht zum Spinnfischen gehört. Ob dem noch so ist weiß ich nicht. Meinungen können sich ja ändern. An dieser Stelle mal bei Pyka oder Krüger nachfragen.
Genau genommen gibt es eine Sperre für Kunstköder und eine für Köderfische. Folglich schön den Kalender im Auge haben.
Gruß
Andreas
Zu der Zeit als ich noch im Vorstand war und noch als Fischereiaufseher durch die Lande zog....
Nein Scherz bei Seite:
Natürlich ist es richtig, dass Ihr in der Zeit vom 15.1 bis 31.4. nicht blinkern, twistern oder wobbeln dürft. Die Verwendung ist daher Tabu!
Der Fang von Bachforellen und Seeforellen (nur auf die bezieht sich die Schonzeit bis zum 31.3) ist mit allen Naturködern oder auch mit der Fliege erlaubt. Regenbogenforellen haben übrigens keine Schonzeit!
So ihr denn einen Barsch fangt... mitnehmen. Beangelt werden darf er in der Zeit vom 15.1. bis 31.5. nur mit der Fliege oder Naturködern. Ab 1.5. auch mit Kunstköder. Ab 1.6. "Feuer frei"!!
Irgendwann hatten wir mal in einer Vorstandssitzung beschlossen, dass die Verwendung von Siros nicht zum Spinnfischen gehört. Ob dem noch so ist weiß ich nicht. Meinungen können sich ja ändern. An dieser Stelle mal bei Pyka oder Krüger nachfragen.
Genau genommen gibt es eine Sperre für Kunstköder und eine für Köderfische. Folglich schön den Kalender im Auge haben.
Gruß
Andreas
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- Wader
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- Registriert:23. Mai 2003 22:37
- Wohnort:Hannover
- Kontaktdaten:
..............
zum thema twister an der spiro-montage!
ich versteh die satzung so, das generell jegliche art von kunstköder vom 15.01.-01.05. verboten ist! ausgenommen natürlich die fliege!
also ist folglich auch der twister an der sprio-montage verboten da ein kunstköderder, der nicht zu den "fliegen" gehört, verwendet wird!
so schwer ist das doch nun wirklich net! oder?
aber das thema mit den fischfetzen würd mich auch mal interessieren!
ps: der 01.05. ist doch eh schon bald, die paar tage hält man ja wohl auch noch aus!
ich versteh die satzung so, das generell jegliche art von kunstköder vom 15.01.-01.05. verboten ist! ausgenommen natürlich die fliege!
also ist folglich auch der twister an der sprio-montage verboten da ein kunstköderder, der nicht zu den "fliegen" gehört, verwendet wird!
so schwer ist das doch nun wirklich net! oder?
aber das thema mit den fischfetzen würd mich auch mal interessieren!
ps: der 01.05. ist doch eh schon bald, die paar tage hält man ja wohl auch noch aus!
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- Wader
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- Andy Krüger
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Freilassen
Nein natürlich nicht! Der Fisch kann entnommen werden.
Zur Sache mit dem Fischfetzen. Es muß sich dabei wirklich um einen Fischfetzen handeln. Eine abgeschnittene Brustflosse macht aus einem Fisch keinen Fetzenköder!
Fliege am Spirolino ist erlaubt! Twister am Spirolino hingegen nicht!
Ich hoffe nur das nicht noch mehr Köder erfunden werden.
MfG
Andy Krüger
Zur Sache mit dem Fischfetzen. Es muß sich dabei wirklich um einen Fischfetzen handeln. Eine abgeschnittene Brustflosse macht aus einem Fisch keinen Fetzenköder!
Fliege am Spirolino ist erlaubt! Twister am Spirolino hingegen nicht!
Ich hoffe nur das nicht noch mehr Köder erfunden werden.
MfG
Andy Krüger
- Andy Krüger
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Wasserkugel / Spirolino
Wie sollen denn 3 Ruten mit Spirolino oder Wasserkugel gleichzeitig von einem Angler bedient werden???
Sowie da eine Fliege dran hängt wird mit einer Rute gefischt.
Die Anregung die Gewässerordnung zu überarbeiten habe ich auf unsere To Do's übernommen. Es wird aber schwierig sein, alle erdenklichen Angelmethoden 100 % zu regeln. Verständlicher wird die Gewässerordnung durch zu viele Details sicher auch nicht!
MfG Andy Krüger
Sowie da eine Fliege dran hängt wird mit einer Rute gefischt.
Die Anregung die Gewässerordnung zu überarbeiten habe ich auf unsere To Do's übernommen. Es wird aber schwierig sein, alle erdenklichen Angelmethoden 100 % zu regeln. Verständlicher wird die Gewässerordnung durch zu viele Details sicher auch nicht!
MfG Andy Krüger
Hallo allerseits,
ich verfolge schon seit geraumer Zeit die diversen Diskusionen in diesem Forum, aber diese hier hat mich ersmalig dazu veranlasst mich auch anzumelden.
Das man ganzjährig mit Fischfetzen ans Wasser darf habe ich hier zum ersten mal gehört, bin immer davon ausgegangen, dass unter den Begriff "Köderfisch" nicht nur das Gesamtobjekt, sondern auch seine einzelnen Bestandteile gehören!
Gibt es denn eine allgemein gültige Definition für einen Fischfetzen?
Ist ein längs- oder querhalbierter Fisch schon als Fetzen zu betrachten?
ich verfolge schon seit geraumer Zeit die diversen Diskusionen in diesem Forum, aber diese hier hat mich ersmalig dazu veranlasst mich auch anzumelden.
Das man ganzjährig mit Fischfetzen ans Wasser darf habe ich hier zum ersten mal gehört, bin immer davon ausgegangen, dass unter den Begriff "Köderfisch" nicht nur das Gesamtobjekt, sondern auch seine einzelnen Bestandteile gehören!
Gibt es denn eine allgemein gültige Definition für einen Fischfetzen?
Ist ein längs- oder querhalbierter Fisch schon als Fetzen zu betrachten?