Sportfischer

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SvenboE
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Sportfischer

Beitrag von SvenboE » 28. Feb 2013 20:04

Ich hätte da mal ne Gescheite Frage an alle Paragrafen-Junkies und die die es werden wollen :D
Seite 17, ich Zitiere: "mal wieder alleine angeln zu gehen. Ich hatte aber die Rechnung ohne meinen älteren Sohn Finn (13) gemacht, der mir traurig in die Augen sah......
Also fuhren wir nach Giften an unser Hausgewässer, ausgestattet mit zwei Spinnruten.""Ohne Scham gegenüber einer Famiele, die die Nacht über schon angesessen hatte, konterte Finn vor deren Augen einen Biss und landete einen schönen 70er Hecht mit einem...."

Wenn mich nicht alles täuscht ist das Spinnfischen für den kleinen Finn (13 !!) laut Jugendordnung und Gewässerordnung nicht erlaut, da Vater ja auch mit Rute am Wasser war und er so alleine gefischt haben muss. Ist vielleicht ein bisschen kleinlich von mir, aber es ist nunmal abgedruckt, nicht das das noch jemand in den falschen Hals bekommt. Die Kombination darf glaube ich nicht sein. Falls doch, habe ich etwas falsch verstanden und bitte um Aufklärung und wo das steht bitte :-)


Wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte.... Will niemanden angreifen "Its just a Question" 8)
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Re: Sportfischer

Beitrag von sq61 » 28. Feb 2013 20:55

Habe mich auch erst gewundert, aber war es nicht so, dass Minderjährige bzw die, die unter 14 sind in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein SPinnfischen dürfen? ;)
Bin mir aber auch nicht 100 % sicher.

Lg

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Re: Sportfischer

Beitrag von Mr.Twister » 1. Mär 2013 08:51

vermutlich hatte er einen Blinkerschein. Siehe §9 der Jugendordnung.

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Re: Sportfischer

Beitrag von papageidiver » 1. Mär 2013 10:25

Moin SvenboE,
ich schließe mich der Meinung von Mr.Twister voll an, hättest du den Sportfischer richtig gelesen, wäre dir die Seite 10, Jugendgruppe aufgefallen, in der zu lesen ist; Zitat: "Es gibt den Blinkerschein für alle, die im diesem Jahr 12 Jahre alt werden".
LG

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Re: Sportfischer

Beitrag von SvenboE » 1. Mär 2013 10:30

danke das thema kann dann geschlossen werden... hatte gedacht, dass laut Jugenordnung das angeln zwischen 8 und 13 nur mit einer handangel auf friedfisch erlaubt ist! Gruss Sven :D
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