Ich hätte da mal ne Gescheite Frage an alle Paragrafen-Junkies und die die es werden wollen
Seite 17, ich Zitiere: "mal wieder alleine angeln zu gehen. Ich hatte aber die Rechnung ohne meinen älteren Sohn Finn (13) gemacht, der mir traurig in die Augen sah......
Also fuhren wir nach Giften an unser Hausgewässer, ausgestattet mit zwei Spinnruten.""Ohne Scham gegenüber einer Famiele, die die Nacht über schon angesessen hatte, konterte Finn vor deren Augen einen Biss und landete einen schönen 70er Hecht mit einem...."
Wenn mich nicht alles täuscht ist das Spinnfischen für den kleinen Finn (13 !!) laut Jugendordnung und Gewässerordnung nicht erlaut, da Vater ja auch mit Rute am Wasser war und er so alleine gefischt haben muss. Ist vielleicht ein bisschen kleinlich von mir, aber es ist nunmal abgedruckt, nicht das das noch jemand in den falschen Hals bekommt. Die Kombination darf glaube ich nicht sein. Falls doch, habe ich etwas falsch verstanden und bitte um Aufklärung und wo das steht bitte
Wenn ich falsch liege korrigiert mich bitte.... Will niemanden angreifen "Its just a Question"
Sportfischer
Recht ist: Anteil zu haben an den großen Schatz den die Fischgewässer bergen.
Pflicht ist: Diesen Hort zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Sei allen ein Vorbild in Deiner Liebe zur Natur und beweise sie in Deiner Achtung vor ihren Geschöpfen.
Pflicht ist: Diesen Hort zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Sei allen ein Vorbild in Deiner Liebe zur Natur und beweise sie in Deiner Achtung vor ihren Geschöpfen.
Re: Sportfischer
Habe mich auch erst gewundert, aber war es nicht so, dass Minderjährige bzw die, die unter 14 sind in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein SPinnfischen dürfen?
Bin mir aber auch nicht 100 % sicher.
Lg
Bin mir aber auch nicht 100 % sicher.
Lg
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- Wader
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Re: Sportfischer
vermutlich hatte er einen Blinkerschein. Siehe §9 der Jugendordnung.
- papageidiver
- Wader
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Re: Sportfischer
Moin SvenboE,
ich schließe mich der Meinung von Mr.Twister voll an, hättest du den Sportfischer richtig gelesen, wäre dir die Seite 10, Jugendgruppe aufgefallen, in der zu lesen ist; Zitat: "Es gibt den Blinkerschein für alle, die im diesem Jahr 12 Jahre alt werden".
LG
ich schließe mich der Meinung von Mr.Twister voll an, hättest du den Sportfischer richtig gelesen, wäre dir die Seite 10, Jugendgruppe aufgefallen, in der zu lesen ist; Zitat: "Es gibt den Blinkerschein für alle, die im diesem Jahr 12 Jahre alt werden".
LG
Re: Sportfischer
danke das thema kann dann geschlossen werden... hatte gedacht, dass laut Jugenordnung das angeln zwischen 8 und 13 nur mit einer handangel auf friedfisch erlaubt ist! Gruss Sven
Recht ist: Anteil zu haben an den großen Schatz den die Fischgewässer bergen.
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