Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

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SvenboE
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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von SvenboE » 4. Mär 2013 18:53

find ich gut *thumbs up* freu mich das hier mal bisschen harmonie aufkommt, koennten wir beibehalten :D
aber nochmal back to topic, ich werde das thema mal versuchen anzusprechen bei der MV, falls das da irgendwie reinpasst und sich die gelegenheit ergibt, vllt könnte man auch nochmal die geschichte im naechsten sportfischer klar und deutlich niederschreiben, weil es ja eindeutig viele missverständnisse zu diesem punkt gibt! aber vielleicht könnte auch nochmal *wäre ja mal n netter schachzug* auf der homepage von einem "aussagekräftigem vorstandsmitglied" klar und deutlich auf feinheiten dieses punktes hingewiesen werden ?!
Gruss sven
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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Dominik » 31. Mär 2013 09:41

Ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ein interessantes Thema.
Ich würde jetzt nicht in der Schonzeit mit Kunstköder (egal welchem) losgehen. Aber warum nicht mit Wurm oder Made am DS-, Texas- oder Carolina-Rig?
Anderenorts kann man sehr wohl Spinnfischen, aber eben nicht mit Kunstködern. Ich sehe das so, dass die neue Gewässerordnung in diesem Sinne angepasst wurde, aber lassen wir uns mal über die definition des Vorstandes überraschen ;)

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Andy Krüger
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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Andy Krüger » 1. Apr 2013 15:32

Der Passus aus der Gewässerordnung wurde geändert, um das leidige Thema Angelmethoden bzw. Köder etwas zu vereinfachen und zu verallgemeinern.
Bisher war es theoretisch möglich mit einem 25 cm Hechtstreamer an der Fliegenrute während der Raubfischschonzeit loszugehen und damit Barsche zu fangen, mit anderen Kunstködern (kleinen Spinnern oder Wobblern) an der Spinnrute durfte aber nicht auf Forelle gefischt werden.
Die neue Regelung wird natürlich auch wieder Diskussionen auslösen, weil es vermutlich in der Natur der Angler liegt, sich möglichst nach an die Verbotsgrenzen heranzutasten. Gehen wir aber erst einmal positiv davon aus, dass die Angler in der Raubfischschonzeit (Hecht u. Zander) ihre Köder so wählen, dass man (Fischereiaufseher) erkennen kann, dass ein Barsch oder eine Forelle der Zielfisch sein soll.
Und nein, es ist nicht vorgesehen während der Raubfischschonzeit einen Waller mit einem 25cm Gummifisch zu fangen, ebenso wenig ist es Sinn und Zweck mit einem 20 gr. Blinker auf eine ausgemachte 70cm Bachforelle zu fischen.
Wir müssen einfach abwarten wie sich diese Regelung in der Gewässerordnung bewährt, funktioniert sie nicht bzw. gibt es zu viele Beschwerden, ist die alte Regelung sehr schnell wieder eingesetzt.
Gleiche Regelung hat übrigens jetzt auch der SAV in seiner Gewässerordnung.
Bild Fliegenfischen – Warum einfach wenn’s auch kompliziert geht.

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Dominik » 1. Apr 2013 16:28

Wunderbar. Vielen Dank für die Aufklärung. Demnach kann man beruhigt mit sehr leichten Ködern wie 2,5g Wobbler oder 2g Blinker auf Forellen fischen, wenn man denn möchte.
Oder eben mit kleinen Gufis oder Twistern (oder Würmern) an DS-, C.- oder T.-Rig :D

Schöne Ostern noch :D

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Pavel » 2. Apr 2013 17:17

Hallo Kameraden,

nach vielen Diskussionen um den richtigen Köder, erlaubt oder nicht, habe ich heute in der Geschäftsstelle angerufen um Klarheit zu schaffen.
Der Punkt 3.7 in der Gewässerordnung ist geändert worden.
Es ist jetzt erlaubt Spinnangeln zu betreiben. Als Köder dürfen kleine Wobler, Blinker etc. benutz werden. (Wenn man z.B. Barsche fangen will)
Genaue Größen konnte man mir nicht sagen, aber mit einem gesunden Menschenverstand ist doch eigentlich klar welches Maß für welchen Fisch...

In diesem Sinne viel Spaß an alle Spinnangler, Es kann losgehen :D

Petri

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Sidney89 » 2. Apr 2013 17:21

Danke für die aufklärung find ich ja genial jetzt kann ich wieder Barsche mit kleinen Ködern nachjagen juhuuu ^^

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von mtropheus » 14. Apr 2013 17:46

Petri zusammen.............

Ich habe gar keine aktuelle Ausgabe der Gewässerordnung.......... :(
Zählt das auch für den MLK ?
MfG mtropheus

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Mr.Twister » 14. Apr 2013 18:39

die neue Gewässerordnung kam zusammen mit deiner Fischereierlaubnis. Die Regelung gilt für alle Vereinsgewässer. Der SAV hat seine Gewässerordnung auch entsprechend angepasst.

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Julian » 14. Apr 2013 19:47

Moin,

in der Regel kommt die Gewässerordnung mit dem Sportfischer (in der Mitte des Heftes zum raustrennen) und nicht mit den Papieren...
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Nur noch eingeschränktes Kunstköderverbot?

Beitrag von Mr.Twister » 14. Apr 2013 20:57

Stimmt du hast recht Julian. Nur die erste kam mit den Papieren.

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