Bellyboat, Diskussion erbeten, Unterstützer gesucht
Verfasst: 8. Jun 2011 21:46
Nabend,
viele Teiche des Vereins kenne ich nun schon wenigstens von einer Angeltour recht gut. Neulich am Wasser habe nach einer Runde Spinnfischen (das mache ich am Wasser fast auschließlich ) wieder einmal mit Bedauern festgestellt, wie viele hunderte aussichtsreiche Stellen es doch gibt, die sich nicht befischen lassen, weil man schlichtweg nicht rankommt. Verlockende Schilfgürtel mit dicken Räubern drin. So nah und doch so fern. Da kam mir ein Gedanke: nen Bellyboat wäre was Feines. Schon der Freundin den ersten Weihnachtswunsch mitgeteilt, als mir wieder einfiel, dass genau das per Satzung verboten ist.
Selbstverständlich ist mir bekannt, dass auf keinem unserer Gewässer mit Boot oder Bellyboat pp. gefischt werden darf. Nur frage ich mich, warum dem so ist und ob das so bleiben muss/soll oder ob da was zu machen wäre. Schließlich haben wir z. B. auch nen ganzen Teich für Fliegenangler. Warum nicht also einen Teich für die Angelei mit dem Bellyboat freigeben?
Das ist schonender und leiser als ein Ruderboot und an vielen alten Kiesgruben, die nun unsere Teiche sind, befindet man sich nach zwei Schritten vom Ufer ohnehin schon im sautiefen Wasser, so dass der Bodengrund ebenfalls nicht in Mitleidenschaft gezogen würde. Man könnte beispielsweise Heeßel I oder II oder nen anderen vergleichbaren und ausreichend tiefen Teich hierfür freigeben und feste Punkte bestimmen, von denen man mit dem Bellyboat ins Wasser waten darf. Auch sind die Teiche (jedenfalls Heeßel) weit weg von der letzten Parkmöglichkeit, so dass man Gerödel erst mal ne Ecke schleppen muss, so dass ich nicht davon ausgehe, dass z. B. dann nach Ende der Schonzeit oder bei 30 Grad im Schatten der Teich voller Angelinseln ist. Auch könnte man die Erlaubnis, vom Bellyboat aus zu fischen nur auf Mitglieder, nicht aber auf Gastangler übertragen. Dieses Procedere kenne ich von einem Verein im Raum Schaumburg, der einen Teich für seine Mitglieder für die Bootsangelei freigegeben hat. Als Gast darf man da vom Boot aus nicht fischen. Auch wenn man einen kennt, der im Verein ist und im gleichen Boot sitzt...
Was sind die Gegenargumente? MIr wollen keine einfallen außer vielleicht die Folgenden, die man wie ich finde jedoch auch entkräften kann:
Fürchtet der Verein Regresse, wenn es tatsächliche einer fertig brächte, mit so einem Teil zu ertrinken? Angeln vom Ufer wie vom Boot aus betreibt jeder auf eigene Gefahr. Der Verein macht sich m. E. nicht haftbar, nur weil er Bootsangelei nicht verbietet. Die Ausgestaltung der Erlaubnis könnte so aussehen, dass nur volljährige Vereinsmitglieder vom Bellyboat aus fischen dürfen. Geht es um die Außenwirkung, wenn ein Unfall passiert? Oder geht es generell um die Außenwirkung, wenn ein paar Bellyboatangler auf dem Wasser schippern?
Geht es um die Ruhe der am Wasser lebenden Tiere wie Wasservögel und Reptilien und Amphibien und um Schon- und Setzzeiten? Man könnte die Nutzung des Bellyboats unabhängig von Schonzeiten zeitlich enger gestalten; Die Nutzung bspw. erst ab Juli oder August eines Jahres erlauben und bis November oder Dezember einschränken. Als Angler, der ich am Ufer entlangfische störe ich im Frühjahr und Frühsommer auch diverse Frösche und Kröten, die vor mir ins Wasser flüchten und manch einem Angler ist es wohl leider auch egal, wenn ein Vogel vor einem im Wasser wegschwimmt und wild fiept, um einen vom Gelege, was unmittelbar in der Nähe von einem liegen muss, wegzulocken. Was ist an einem auf dem Wasser treibenden Angler, der mit dem halben Körper unterhalb der Wasserlinie ist, schlimmer?
Oder ist das Angeln vom Wasser aus generell in Landschaftsschutzgebieten verboten? Besteht die Sorge, dass der oder die freigegebenen Teiche dann voller Bellyboatfischer sind? Mich würd das wirklich sehr interessieren und ich freue mich auf Meinungen und eine rege Diskussion.
Vielleicht wäre es ja eine Überlegung wert, einen entsprechenden Antrag in die nächste Mitgliederversammlung einzubringen.
Viele Grüße und Petri
Torsten
viele Teiche des Vereins kenne ich nun schon wenigstens von einer Angeltour recht gut. Neulich am Wasser habe nach einer Runde Spinnfischen (das mache ich am Wasser fast auschließlich ) wieder einmal mit Bedauern festgestellt, wie viele hunderte aussichtsreiche Stellen es doch gibt, die sich nicht befischen lassen, weil man schlichtweg nicht rankommt. Verlockende Schilfgürtel mit dicken Räubern drin. So nah und doch so fern. Da kam mir ein Gedanke: nen Bellyboat wäre was Feines. Schon der Freundin den ersten Weihnachtswunsch mitgeteilt, als mir wieder einfiel, dass genau das per Satzung verboten ist.
Selbstverständlich ist mir bekannt, dass auf keinem unserer Gewässer mit Boot oder Bellyboat pp. gefischt werden darf. Nur frage ich mich, warum dem so ist und ob das so bleiben muss/soll oder ob da was zu machen wäre. Schließlich haben wir z. B. auch nen ganzen Teich für Fliegenangler. Warum nicht also einen Teich für die Angelei mit dem Bellyboat freigeben?
Das ist schonender und leiser als ein Ruderboot und an vielen alten Kiesgruben, die nun unsere Teiche sind, befindet man sich nach zwei Schritten vom Ufer ohnehin schon im sautiefen Wasser, so dass der Bodengrund ebenfalls nicht in Mitleidenschaft gezogen würde. Man könnte beispielsweise Heeßel I oder II oder nen anderen vergleichbaren und ausreichend tiefen Teich hierfür freigeben und feste Punkte bestimmen, von denen man mit dem Bellyboat ins Wasser waten darf. Auch sind die Teiche (jedenfalls Heeßel) weit weg von der letzten Parkmöglichkeit, so dass man Gerödel erst mal ne Ecke schleppen muss, so dass ich nicht davon ausgehe, dass z. B. dann nach Ende der Schonzeit oder bei 30 Grad im Schatten der Teich voller Angelinseln ist. Auch könnte man die Erlaubnis, vom Bellyboat aus zu fischen nur auf Mitglieder, nicht aber auf Gastangler übertragen. Dieses Procedere kenne ich von einem Verein im Raum Schaumburg, der einen Teich für seine Mitglieder für die Bootsangelei freigegeben hat. Als Gast darf man da vom Boot aus nicht fischen. Auch wenn man einen kennt, der im Verein ist und im gleichen Boot sitzt...
Was sind die Gegenargumente? MIr wollen keine einfallen außer vielleicht die Folgenden, die man wie ich finde jedoch auch entkräften kann:
Fürchtet der Verein Regresse, wenn es tatsächliche einer fertig brächte, mit so einem Teil zu ertrinken? Angeln vom Ufer wie vom Boot aus betreibt jeder auf eigene Gefahr. Der Verein macht sich m. E. nicht haftbar, nur weil er Bootsangelei nicht verbietet. Die Ausgestaltung der Erlaubnis könnte so aussehen, dass nur volljährige Vereinsmitglieder vom Bellyboat aus fischen dürfen. Geht es um die Außenwirkung, wenn ein Unfall passiert? Oder geht es generell um die Außenwirkung, wenn ein paar Bellyboatangler auf dem Wasser schippern?
Geht es um die Ruhe der am Wasser lebenden Tiere wie Wasservögel und Reptilien und Amphibien und um Schon- und Setzzeiten? Man könnte die Nutzung des Bellyboats unabhängig von Schonzeiten zeitlich enger gestalten; Die Nutzung bspw. erst ab Juli oder August eines Jahres erlauben und bis November oder Dezember einschränken. Als Angler, der ich am Ufer entlangfische störe ich im Frühjahr und Frühsommer auch diverse Frösche und Kröten, die vor mir ins Wasser flüchten und manch einem Angler ist es wohl leider auch egal, wenn ein Vogel vor einem im Wasser wegschwimmt und wild fiept, um einen vom Gelege, was unmittelbar in der Nähe von einem liegen muss, wegzulocken. Was ist an einem auf dem Wasser treibenden Angler, der mit dem halben Körper unterhalb der Wasserlinie ist, schlimmer?
Oder ist das Angeln vom Wasser aus generell in Landschaftsschutzgebieten verboten? Besteht die Sorge, dass der oder die freigegebenen Teiche dann voller Bellyboatfischer sind? Mich würd das wirklich sehr interessieren und ich freue mich auf Meinungen und eine rege Diskussion.
Vielleicht wäre es ja eine Überlegung wert, einen entsprechenden Antrag in die nächste Mitgliederversammlung einzubringen.
Viele Grüße und Petri
Torsten