Untermaßiger Hecht stirbt - Was ist nun rechtlich in Ordnung

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amü
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Untermaßiger Hecht stirbt - Was ist nun rechtlich in Ordnung

Beitrag von amü » 13. Okt 2008 10:48

Hallo,

ich habe da mal eine Fachfrage.

Was ist zu tun, wenn mir ein untermaßiger Fisch beim abhaken stirbt?

Mfg
Arne

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Andy Krüger
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Beitrag von Andy Krüger » 13. Okt 2008 12:40

Zurücksetzen oder vergraben. Wenn man das Mitnehmen für diesen speziellen Fall erlauben würde, würden vermutlich viel mehr Hechte beim abhaken sterben.

Ich weiß, das ist eine Antwort die weltfremd klingt. Aber anders wäre der Schutz von untermaßigen Fischen nicht sicher zu stellen. Ist übrigen nicht nur in Deutschland so.

fishhunter
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Beitrag von fishhunter » 13. Okt 2008 12:42

Hallo,

also der tote Fisch muß leider trotzdem zurück gesetzt werden, weil du bei einer Kontrolle leider nicht beweisen kannst das der Fisch schon tot war.

MfG Markus

amü
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Beitrag von amü » 13. Okt 2008 12:46

Gut dann habe ich mich korrekt verhalten.

Habe den Fisch abgeschlagen und vergraben.

Ich finde es richtig, das Fische die gestorben sind nicht mitgenommen werden dürfen, da wir sonst wahrscheinlich wirklich an vielen Gewässern Probleme hätten.

Gruß
Arne

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