Ich hab da nochmal ne ganz doofe frage. Ich hab da so künstliche bienenmaden die wenn man sie vorher anleuchtet sie weiter leuchten.... und einen spinner der auch so eine kleine Kugel hat.
Gildet das schon wie in 3.13 der Gewässerordnung als
"beim Fischfang Tiere mit Beleuchtungsmitteln anzu - locken oder zusammenzutreiben."
Und ist damit verboten oder ist das eher auf größere Aktionen am wasser mit Strahlern ect. Auszulegen.
Am Forellen puff hat das immer ganz gut funktioniert in der morgendämmerung oder auch nachts gelegentlich.... bin mir unsicher wie ich das nun zu verstehen habe. Will ja nicht falsches machen.... wer cool wenn jemand mir das sagen könnte
Gewässer Ordnung 2014 3.13
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Re: Gewässer Ordnung 2014 3.13
Moin,
grundsätzlich ist es richtig, das sich Meeresbewohner und auch hiesige Wasserbewohner durch Licht angezogen fühlen. Diese Tatsache wird u. a. von Fischern genutzt, die es auf Tintenfische abgesehen haben. Auch bei Nachttauchgängen kann man dieses Phänomen beobachten, in Seen, wo sehr viele Nachttauchgänge gemacht werden, haben sich die Barsche darauf spezialisiert das Licht auszunutzen, um auf Beutefang zu gehen.
Aber leuchtende Mittel wie du zeigst bzw ansprichst, sind damit nicht gemeint.
Petri
grundsätzlich ist es richtig, das sich Meeresbewohner und auch hiesige Wasserbewohner durch Licht angezogen fühlen. Diese Tatsache wird u. a. von Fischern genutzt, die es auf Tintenfische abgesehen haben. Auch bei Nachttauchgängen kann man dieses Phänomen beobachten, in Seen, wo sehr viele Nachttauchgänge gemacht werden, haben sich die Barsche darauf spezialisiert das Licht auszunutzen, um auf Beutefang zu gehen.
Aber leuchtende Mittel wie du zeigst bzw ansprichst, sind damit nicht gemeint.
Petri
Re: Gewässer Ordnung 2014 3.13
Cool, weiß ich Bescheid. Und danke für die schnelle antwort...