Gewässerordnung

hier könnt Ihr Fragen rund um Vorschriften, Mindestmaße und Fischereirecht stellen
WolfohneAngel
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Gewässerordnung

Beitrag von WolfohneAngel » 12. Jan 2014 12:31

Hallo zusammen,

ich hatte eben kurz überlegt, in den Thread über GWO 2014 (3.7) zu schreiben, ich mache jetzt aber lieber mal einen separaten Thread hier im Forum auf, da mein persönliches Anliegen nur indirekt damit zutun hat.

Entschuldigung, aber ich finde unsere GWO (in der mir bisher bekannten Version für das Jahr 2013) einfach irgendwie sehr unglücklich.

Ich bin noch relativ "neu" hier im Verein und habe bald mehr Fragen als Antworten.

Dabei geht das (mit der GWO) - wie ich finde - auch ganz anders. Ohne dauernd in der Geschäftsstelle anrufen zu müssen, oder den Vorstand zu bemühen.
Ich persönlich finde die GWO vom BVO Emden recht gelungen. Da gibt es kaum "Fragezeichen".

Hier mal ein Beispiel (wie ich persönlich finde) für eine ausgereifte GWO: http://www.bvo-emden.de/bvo_site/pages/ ... rdnung.php

Einfach mal als Grundlage, wie so etwa aussehen könnte.

Ich finde es jedenfalls nicht sehr gelungen, wenn der Teil über "Arbeitsdienstpflicht" und "Parken" zusammen fast mehr Text in der GWO einnimmt, als der eher wichtige Teil über das Angeln und die möglichen und vor allem "erlaubten" Techniken.
Für mich ist wichtig: Wie viele Ruten, für welchen Zweck (Raubfischangeln / Friedfischangeln /Fliegenfischen) und falls es Unterscheidung zwischen Spinnfischen und Raubfischangeln allgemein mit Pose gibt. Und wenn Angeln mit KöFi auf Meister Esox, dann darf man Angstdrilling verwenden ja/nein ? Das wäre für "mich" relevant.
Und natürlich noch die Verbote und was noch relevant/wichtig ist. Zum Beispiel was man bei Kontrollen dabei haben muss.

Einige Begriffe dürften auch erklärt werden. Ich kenne z.B. den Begriff "Springer" nicht nur für den Einsatz z.b. als Patanoster also als Seitenarm (oder welcher Begriff dafür gerade geläufig ist); Sondern auch als ein Stück Schnur (Stahlvorfach) mit zusätzlichen Drilligshaken z.B. beim Spinnfischen mit Gummifisch.

Und eine "Anbissstelle" ist für mich ein einzelner Haken. Ein einzelner Haken beim KöFi Angeln ist aber schon wieder irgendwo sinnfrei, selbst wenn es "ein" Drilling ist. Weil bei einem 18, 25 cm großen Rotauge wirkt der eine Haken irgendwie sehr verloren.

Es mag einige Angelmethoden geben, die ein wenig aus dem Fokus verschwunden sind. Aber alles gleich unter den Tisch fallen zu lassen ?!?


Und nur mal als Idee: warum denkt man nicht mal über eine Art "Mentor"-Programm nach?
Keine Ahnung, ob es den Versuch schon mal gab?! Ich habe in den letzten Wochen viel nachgedacht, und ich würde so einen Start (der sicherlich nicht viel Zeit kostet, und wirklich für "Anfänger" hilfreich wäre) begrüßen.

Einfach "neuen" Mitgliedern (wenn sie es wünschen) ein altes Mitglied "freiwillig" zur Seite stellen, das für Fragen zur Verfügung steht und vielleicht auch die erste Zeit nach der Fischerprüfung Hilfestellungen/Tipps anbietet. Ich muss gestehen, ich bin Jörg, dem "Leineangler" dankbar, für ein paar Informationen. Ich will und brauche aber kein Guiding. Es mag altmodisch sein, aber ich bin glücklich mit der Angel in der Hand und erarbeite mir mein/e Gewässer gern selbst. Auch hab ich nichts gegen Schneidertage. Ich bin einfach froh, in der Natur und an der frischen Luft zu sein. Ich hatte einfach nur ein paar Fragen, was sich so in 15, 20 Jahren in der Angelwelt getan/verändert hat. Am Ende kam die Hilfe nicht vom Verein, sondern von zwei Redakteuren von der "Fisch und Fang". Ich finde es nur schade, das da NIX oder kaum was vom Verein kommt.

So jedenfalls meine persönliche Erfahrung in meinem ersten halben Jahr hier im Verein.

Gruß in die Runde und ein erfolgreiches Jahr 2014
Wolf

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von papageidiver » 12. Jan 2014 14:37

Hallo Wolf,
tut mir ehrlich leid, wenn ich die ausgereifte GWO (Link) lese, kommen mir genauso viele Fragen wie Dir bei unserer GWO.
Die Begriffe wie z. B. "alle wild lebenden Tiere herrenlos", "Der freie Fischfang ist ausgeschlossen", "Binnengewässer sind "oberirdische Gewässer" des Wasserrechts", usw. könnten oder sind aus dem Beamtendeutsch. Ich könnte noch etliche andere Beispiele aufführen, was aber bestimmt nichts bringt.
Warum stellst Du diese Fragen oder Anregungen nicht an/auf der Mitgliederversammlung, denn ich glaube nicht, dass Du hier im Forum eine richtig aussagekräftige Antwort bekommen kannst.

Ein gutes fangreiches Jahr :D

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Julian
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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Julian » 12. Jan 2014 16:36

Moin,

also ich sehe jetzt auch nicht den großen Unterschied zwischen den beiden GWO's. Das z.B. mit dem Parken usw. muss halt leider einfach sein, da es leider oft genug negative Beispiele gibt. An sich müsste es gar keine GWO geben bzw. oder vielleicht eine, die aus einer Seite mit den angepassten Schonmaßen besteht. Es ist fast alles über die Gesetzgebung geregelt. Ich würde aber fast darauf Wetten, dass mehr als die hälfte der Angler sich die Binnenfischereiordnung noch nie angeschaut hat.

Zu dem Mentorprogramm:
Also die Idee ist sicher Nett, aber die Erfahrung die ich gemacht habe ist die, dass ein Großteil an sowas kein Interesse hat. Nach dem Einführungsabend können es die Meisten ja gar nicht abwarten schnellst möglich wieder abzuhauen. Eine Zeitlang hatten wir mal zeitgleich zum Einführungsabend einen Anglerstammtisch auf der Halbinsel. Auch wenn sich hier über das Forum neue Mitglieder angekündigt haben kann ich mich eigentlich nicht daran erinnern, dass dann doch mal jemand nach der Einführungsrunde da geblieben ist. Für die wenigen, die an sowas interesse haben empfehle ich einfach mal die Halbinsel Tagsüber zu besuchen. Ich habe dort immer jemand getroffen, der mir Tipps und Hilfe gegeben hat! Und sonst halt hier im Forum nach erfahrenen Anglern fragen die einen mitnehmen.
Freundliche Grüße

Julian

Thomas
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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Thomas » 12. Jan 2014 19:59

WolfohneAngel hat geschrieben: Für mich ist wichtig: Wie viele Ruten, für welchen Zweck (Raubfischangeln / Friedfischangeln /Fliegenfischen) und falls es Unterscheidung zwischen Spinnfischen und Raubfischangeln allgemein mit Pose gibt. Und wenn Angeln mit KöFi auf Meister Esox, dann darf man Angstdrilling verwenden ja/nein ? Das wäre für "mich" relevant.
Also ich finde das ganz verständlich: Generell dürfen 3 Ruten verwendet werden außer beim Spin- und Flugangeln. Dort ist nur eine Rute erlaubt. Eine Anbissstelle meint einen Köder. Der darf natürlich auch mehr als einen Drilling bzw Haken haben. Auch Angstdrillinge sind natürlich erlaubt. Der Springer ist tatsächlich etwas ungünstig ausgedrückt. Nur beim Fliegenfischen verwendbar.
WolfohneAngel hat geschrieben: Und natürlich noch die Verbote und was noch relevant/wichtig ist. Zum Beispiel was man bei Kontrollen dabei haben muss.
Paragraph 4 Punkt 2 der GWO.
WolfohneAngel hat geschrieben: Einige Begriffe dürften auch erklärt werden. Ich kenne z.B. den Begriff "Springer" nicht nur für den Einsatz z.b. als Patanoster also als Seitenarm (oder welcher Begriff dafür gerade geläufig ist); Sondern auch als ein Stück Schnur (Stahlvorfach) mit zusätzlichen Drilligshaken z.B. beim Spinnfischen mit Gummifisch.
Das ist ein Stinger (englisch für Stachel) und kein Springer.

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Jim Grizzly » 12. Jan 2014 21:33

Hallo Leute,
gibt es nun schon eine GWO 2014?...oder nicht! War heute noch mal am Kanal unterwegs,nach alter GWO....außer 3 kapitalen Abrissen mit Totalverlust leider keine vorzeigbaren Ergebnisse :( . Stinger oder Springer wäre natürlich schon interessant, was erlaubt ist....? Beim Angeln mit Gufi könnte man ja auch einen Twister am Seitenarm vorschalten.?? Oder nur den Gufi mit Angstdrilling aufrüsten??! :-? 12 cm Ködergröße während der Raubfischschonzeit auf Barsche einsetzen?,......woher habt ihr diese Infos???? :o Bitte um sachkundige Antwort,da ich auch nach über 25 Jahren im Verein ,natürlich nur regelkonform der Angelei fröhnen möchte!! :wink:
Gruß
JIM GRIZZLY
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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Thomas » 12. Jan 2014 21:58

wenn Du dich an die dir vorliegende GWO hälst bist du natürlich auf der sicheren Seite. Die neue Gewässerordnung kommt im Regelfall im nächsten Sportfischer.
Mir liegt bisher auch keine neue Version vor. Sobald ich die habe werde ich Sie digital einbinden.

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von WolfohneAngel » 13. Jan 2014 00:02

Moin Moin!

Zuerst einmal... ich habe nicht geschrieben, das ich die GWO vom BVO-Emden als ultimative und perfekte GWO betrachte; Ich finde sie "persönlich" besser. Verständlicher in einigen Punkten. Ich schrieb "nicht so viele Fragezeichen", womit ich eigentlich nur ausdrücken wollte, das es auch dort durchaus "Punkte" und Formulierungen gibt, die man wahrscheinlich hätte besser bzw. anders formulieren können. Insgesamt finde ich diese GWO verständlicher. Nicht mehr und nicht weniger.

Mir ging es konkret aber um unsere GWO (Stand: 2013) und die Formulierung unter Punkt 2.2 "Zugelassene Fanggeräte".

Bei uns steht dort [Zitat]: "2.2 Zugelassene Fanggeräte: Erlaubt sind drei Handangeln (Ruten) mit einer Anbissstelle je Rute. Bei der Spinn- und Flugangelei ist eine Anbissstelle und ein Springer zugelassen. [...]."

In der GWO vom BVO Emden steht in § 4 Fanggeräte unter Punkt 4.2. [Zitat] : Vom "[...] Vollmitglied darf (#) Friedfischruten [...]" und/oder "(#) Raubfischangeln (Setzangeln) mit totem Köderfisch, [...] benutzt werden."

Warum so kompliziert? "Anbissstelle", "Springer" usw...!?

Die GWO vom BV Ostfriesland fand ich einfach verständlicher formuliert.


@ Thomas

Danke für die Ausführungen. Und dazu direkt die Frage: warum steht das nicht "so" in der GWO? Für jeden verständlich und ohne das Fragen offen bleiben.
Der Text wird wenige Wörter länger, und dafür gleich um einiges verständlicher ?! Ohne zusätzliche Fragezeichen. Nur meine Meinung. :D

@ Julian

Stichwort "GWO"

Wie schon geschrieben, es ging mir nicht unbedingt um die gesamte GWO. Auch wenn dort noch weitere Punkte zu finden sind, die ich persönlich durchaus besser formuliert finde, als das bei uns der Fall ist. Ich fand den Teil (§4) über das Fanggerät dort einfach besser - ja - verständlicher formuliert. Und wollte dies hier einfach mal zur Diskussion stellen, bzw. darauf hinweisen.

Stichwort "Mentor-Programm"

Nun, ich bin jetzt fünf Monate im Verein und habe inzwischen bereits zwei Studenten kennengelernt, die nach bestandener Fischerprüfung voller Elan ans Wasser gegangen sind, und mit viel Energie Ihre Montagen hinaus katapultiert haben, nur mit dem Nachteil, dass das was sie in Richtung Wasser befördern wollten, zuerst keine 2, 3 Meter entfernt, praktisch vor Ihren Füßen, wieder ins Wasser gefallen ist. Es hat jedoch keine 10 Minuten gedauert, daran etwas zu ändern, und es war eine deutliche Lernkurve erkennbar. Für die betreffenden Personen auch ein persönlicher Erfolg. In einem Fall war Jörg dabei. Ich hatte Ihn dazu gebeten, weil ich selbst nach rund 20 Jahren Pause diverse Fragen hatte. Die Jörg in nicht ganz 30-40 Minuten (sozusagen in einem Rutsch) beantworteten konnte.

Die Fischerprüfung schafft eine solide "rechtliche" Grundlage. Es fehlt - meiner Meinung nach - einfach die Praxis. Und damit meine ich jetzt nicht die früher üblichen Wurfübungen auf die sogenannte Ahrenbergscheibe. Einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, der am Anfang behilflich ist und vielleicht ein paar Tipps gibt, könnte sicherlich hier und da für den einen oder anderen Hobby-Kollegen hilfreich sein.

Die wichtigsten Angelknoten zu kennen und binden zu können, Posen-/Grund-/Raubfisch-Montagen zusammen zustellen, bringt nicht unbedingt den Fangerfolg.
Ich denke nichts ist auf Dauer - als Jungangler - frustrierender, als wenn "Angeln" nur daraus besteht, Maden und Würmer zu baden, und der Angler immer wieder als Schneider nach Hause geht. Ich meine damit jetzt nicht, sich ein Gewässer "erarbeiten" zu müssen. Ich denke dieses Problem kann einem niemand abnehmen.

Jugendliche haben - in der Regel - Ihren Vater an der Seite und/oder die Jugendgruppe.
Was ist aber mit Menschen, die mit 20, 25 Jahren (oder älter) auf die Idee kommen, mit dem Angeln zu beginnen ?


____
Quellen / Links

- "unsere" GWO: http://www.fvhannover.de/joomla/index.p ... -2013.html
- "fremde" GWO: http://www.bvo-emden.de/bvo_site/pages/ ... rdnung.php

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Julian » 13. Jan 2014 00:29

WolfohneAngel hat geschrieben: Bei uns steht dort [Zitat]: "2.2 Zugelassene Fanggeräte: Erlaubt sind drei Handangeln (Ruten) mit einer Anbissstelle je Rute. Bei der Spinn- und Flugangelei ist eine Anbissstelle und ein Springer zugelassen. [...]."

In der GWO vom BVO Emden steht in § 4 Fanggeräte unter Punkt 4.2. [Zitat] : Vom "[...] Vollmitglied darf (#) Friedfischruten [...]" und/oder "(#) Raubfischangeln (Setzangeln) mit totem Köderfisch, [...] benutzt werden."

Warum so kompliziert? "Anbissstelle", "Springer" usw...!?
Ich finde es gerade bei uns deutlich einfacher formuliert. Eine Anbissstelle hat nichts mit einem Haken/Drilling zu tun. Das heisst einfach, dass nur ein Köder dran sein darf. Beim Spinnfischen zusätzlich halt noch zu dem einen Köder, z.b. ein GuFi, noch der Springer. Wieviele Drillinge der einzelne GuFi besitzt ist dabei egal. Es gibt ja zudem auch kaum Wobbler mit nur einem Drilling.

Nach der GWO aus Emden könnte man ja eine Montage mit total vielen einzelnen Anbissstellen/Ködern zusammenstellen. Auf Aal könnte man dann an das Schnurende ein dickes Gewicht knoten und dann im Abstand von einem Meter einen Haken mit Wurm dran befestigen. Oder beim Vertikalangeln am Kanal alle 30cm einen Dropshothaken mit Wurm. Genau sowas wird mit unserer Formulierung vermieden.

WolfohneAngel hat geschrieben: Was ist aber mit Menschen, die mit 20, 25 Jahren (oder älter) auf die Idee kommen, mit dem Angeln zu beginnen ?
[/quote]

Es gibt das Internet/Forum, die Halbinsel als zentralen Anlaufpunkt und und und :)
Aber es stimmt schon, die theoretische Fischereiprüfung ist eigentlich lächerlich. Man bekommt damit die Erlaubnis zum waidgerechten Angeln und hat nicht einmal einen Fisch waidgerecht abgestochen oder es live gezeigt gekommen. Das ganze würde sich super mit dem Einführungsabend verbinden lassen. Es ist ja bald MV, da kannst du deine Ideen ja einfließen lassen.
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von christian87 » 13. Jan 2014 11:21

In der neuen GWO (2014) hat sich, wie hier schon von mir beschrieben http://www.fischereiverein-hannover.de/ ... =17&t=1474

NUR Punkt 3.7 geaendert. Sonst bleibt alles wie bei der GWO (2013)

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Cometcola » 13. Jan 2014 14:40

@ Julian: Die praktische Fischerprüfung wurde erstmals im September 2013 komplett umgestellt und auf Praxis getrimmt. Als Prüfling durchläuft man mehrer Stationen bei denen man beispielsweise das waidgerechte töten eines Fisches probt, Knotenkunde, .... habe ich als sehr praxisnah empfunden und hat mir als blutigen Anfänger sehr geholfen.

Also die Idee mit dem Mentoring würde ich unterstützen. Kann das nur bestätigen, was WolfohneAngel schreibt (hat mir damals sehr geholfen ;-) ). Gerade als kompletter Anfänger ab 18 Jahren oder älter ist das Problem, dass die Menge an Informationen einen erschlägt und wenn man da keinen kompetenen Ansprechpartner hat, dann hat man nach dem 3. Fehlversuch keine Lust mehr.

Weiß jemand, wann die Migliederversammlung ist? Im Vereinskalender steht noch nichts.

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Julian » 13. Jan 2014 16:37

WOW...das ist schön zu hören, dass es jetzt praxisorientierter abläuft!
Die Versammlung ist in der Regel im April, denke da Ostern spät liegt bestimmt vorher. Termin steht im nächsten Sportfischer.
Freundliche Grüße

Julian

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von WolfohneAngel » 13. Jan 2014 23:50

Julian hat geschrieben:Eine Anbissstelle hat nichts mit einem Haken/Drilling zu tun. Das heisst einfach, dass nur ein Köder dran sein darf.
Anbissstelle - ist ein Begriff der eher in Behörden/offiziellen Stellen gebräuchlich ist. Ich kannte dieses Wort aus der "Ausführungsbestimmung zum Fischereigesetz". Genau genommen hatte ich es dort exakt 1x gelesen (und erfolgreich verdrängt), bevor ich diesen Begriff in unserer GWO fand. Mich hat er jedenfalls erfolgreich verwirrt. :oops:

Ein Griff zum Duden liefert mir zu "Anbissstelle" übrigens keine Antwort.

Ich bin der Meinung das man im Hobby-Bereich allgemein verständlich schreiben sollte. Wenn man schon Begriffe verwendet, die im allgemeinen Sprachgebrauch eher nicht vorhanden oder üblich sind, dann sollte man (das ist meine persönliche Meinung) den entsprechenden Begriff wenigstens in Klammern anführen. Oder entsprechende Wörter - wie das in den vergangenen Jahren z.B. in Gesetzestexten der Fall ist - kurz erläutern. Wenn hinter "Anbissstelle" zum Beispiel "(Köder) " stehen würde, wäre das schon allgemein verständlicher.

Die Gewässerordnung ist (wenn man so will) die "Ausführungsbestimmung" fürs Angeln im jeweiligen Verein. Diese könnte schon etwas "allgemein" verständlicher formuliert sein, als das im Moment der Fall ist. Was - wie ich finde - die diversen Frage-Threads zur GWO recht gut belegen. Aber das ist eben auch nur meine persönliche Meinung.

Julian hat geschrieben:
WolfohneAngel hat geschrieben:Was ist aber mit Menschen, die mit 20, 25 Jahren (oder älter) auf die Idee kommen, mit dem Angeln zu beginnen ?
Es gibt das Internet/Forum, die Halbinsel als zentralen Anlaufpunkt und und und :)
Sicher, es gibt einige Anlaufstellen. Trotzdem bedeutet das nicht unbedingt, das ein entsprechendes Programm nicht auf Interesse stoßen würde ?!
Ob wohl alle Rentner inzwischen Internet haben? :roll: Und auf der Halbinsel (oder am Wehr) ist auch nicht immer jemand, den man fragen könnte.
Auch unsere Geschäftsstelle ist nicht 24/7 geöffnet. ;-) Aber okay... wenn ich in diesem Jahr zur MV gehe, werde ich dort unter Verschiedenes das Thema "Mentor-Programm" vorschlagen, und meine Idee vorstellen.

Auf jeden Fall Danke für Deine Zeit und Mühe. Meine Fragen sind soweit erstmal geklärt.

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von WolfohneAngel » 14. Jan 2014 00:03

Cometcola hat geschrieben:Als Prüfling durchläuft man mehrer Stationen bei denen man beispielsweise das waidgerechte töten eines Fisches probt, Knotenkunde, .... habe ich als sehr praxisnah empfunden und hat mir als blutigen Anfänger sehr geholfen.
Auf jeden Fall besser als die fünf oder sechs Stationen mit Wurf auf die Ahrenbergscheibe. ;-)
Ich kann mich noch gut an die Prozedur erinnern, wie ich mit meinem Vater geübt habe. Müllbeutel in öffentlichen Mülleimer, der bei uns im Park stand, und dann Überkopfwurf, Seitwurf links/rechts, Pendelwurf, und alles, was einem noch so eingefallen ist. Ziel das innere des Papierkorbs. Und das ganze mit diesem weißen "Birnengebilde".

Praxisprüfung war in meinem damaligen Verein in Hemmingen-Westerfeld nahe der Funkmasten.

Was Du beschreibst, hört sich deutlich besser und praxisorientierter an. Schließlich alles Punkte, die man auch wirklich später - bei der Ausübung des Hobbies - braucht. Und wenn das Gerücht stimmt, das schon Leute an der Prüfung teilgenommen haben, die aus persönlichen Gründen keinen Fisch töten konnten/wollten, ist das vielleicht sogar eher zeitgemäß.

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Thomas » 14. Jan 2014 10:32

Die neue Gewässerordnung gibt es jetzt hier zum Download:
http://www.fvhannover.de/000_etc/gesetz ... g_2014.pdf
Jedes Mitglied bekommt sie mit dem nächsten Sportfischer.

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Re: Gewässerordnung

Beitrag von Jim Grizzly » 14. Jan 2014 21:02

Thomas hat geschrieben:Die neue Gewässerordnung gibt es jetzt hier zum Download:
http://www.fvhannover.de/000_etc/gesetz ... g_2014.pdf
Jedes Mitglied bekommt sie mit dem nächsten Sportfischer.
Hallo Thomas,
schnelle Klärung des strittigen Sachverhaltes :D ! Reicht ein andrücken des Wiederhakens, um die GWO zu erfüllen, oder müssen es " echte Wiederhakenlose" sein...habe noch nie welche bei meinem Angelgerätehändler entdeckt.(Marktlücke) Bin deshalb etwas verunsichert :roll:
Gruß
JIM GRIZZLY
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