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Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 20. Feb 2014 11:05
von Thomas
Hallo Sportsfreunde. Es freut mich das ihr hier so viel Engagement entwickelt.
Es gibt natürlich schon jemandem im Vorstand der für neue Medien zuständig ist und das ist Andy Krüger.
Außerdem haben wir derzeit zwei Internetreferenten. Wenn ihr das Internetteam verstärken wollt einfach Andy Krüger ansprechen.
Bevor ihr irgendwelche Anträge auf eine Satzungsänderung stellt solltet ihr auf jeden Fall den Vorstand ansprechen ob das umsetzbar ist.
Nichts ist schlimmer als eine lange Liste von nicht umsetzungsfähigen Anträgen auf der Mitgliederversammlung über die dann jeweils
diskutiert werden muß.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 20. Feb 2014 11:37
von Clacejo
Hallo Sportsfreund,

bei dem Antrag geht es nicht darum ein bestehendes Team zu verstärken, sondern darum, die Kommunikation über die Neuen Medien zu ermöglichen und entsprechend produktiv zu nutzen.

Bei allem Respekt vor Andy und Eurer Tätigkeit - aber eine konstruktive Kommunikation mit den Organen des Vereins findet hier nicht statt, der Newsletter war eine Totgeburt und an innovative Techniken, wie z.B. Versand von wichtigen Mitteilungen per SMS o. ä. wird gar nicht erst gedacht.

Das ist eben kein Job, den man nebenbei, neben anderen Aufgaben im Verein, erledigen kann, sondern einer der volle Aufmerksamkeit auf nur dieses Thema erfordert.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 20. Feb 2014 17:45
von Thomas
Jetzt habe ich es verstanden. Nicht vergessen das es eine Frist gibt bis wann Anträge zur Hauptversammlung einzureichen sind. Die müßte bald ablaufen. Details weiß die Geschäftsstelle.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 21. Feb 2014 06:00
von Julian
Anträge sind bis 2 Wochen vor der MV einzureichen und die MV ist am 27.04.14.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 24. Feb 2014 08:47
von Clacejo
So, Antrag ist raus.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 13. Mär 2014 07:29
von mtropheus
Guten Morgen..........

Sehe ich das richtig das das fischen mit Kunstködern mit Schonhaken auch für den MLK zählt!?

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 13. Mär 2014 07:43
von Dominik
Da es keine separate GO für den MLK gibt...ja, sehe ich auch so. Solange du dich an die lächerlich lang erlaubten Köderlängen hälst!

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 7. Mär 2016 16:15
von Tobi
Moin!

Ich weiß, dass zu diesem Punkt der Gewässerordnung schon sehr viel diskutiert wurde, aber ich habe trotzdem noch eine Frage zur Auslegung des Punktes. Ich will in nächster Zeit mit der Drop Shot Montage und Tauwurm auf Barsche angeln. Muss ich bei dieser Montage den Wiederhaken andrücken oder kann ich mit dieser Montage ganz normal mit Widerhaken fischen? Die Montage ist ja theoretisch keine explizite Raubfischmontage.

Liebe Grüße,

Tobi

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 8. Mär 2016 22:16
von Jim Grizzly
Hallo Tobi,
da der Tauwurm kein ausgesprochener Hecht/Zanderköder ist,brauchst Du den Widerhaken nicht "platt"machen.Bei Blinker/Wobbler/Gummi sieht die Sache dann anders aus,Hecht/Zanderstreamer eingeschlossen.Bei diesen Ködern kommen,neben der Größenbeschränkung, auch die "Schonhaken"zum Einsatz.Tauwurm könntest du ja auch an der Posen oder Grundmontage anbieten,aber wohl kaum gezielt auf Hecht/Zander damit angeln.So halte ich es jedenfalls während der Schonzeit,die Methode ist dabei also nicht entscheidend,sondern der verwendete Köder!
Petri JIM

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 9. Mär 2016 14:08
von Tobi
Klasse, vielen Dank für die Antwort! Dann werde ich das mal die Tage versuchen.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 9. Mär 2016 21:23
von Jim Grizzly
Hallo Tobi,
ich wünsche viel Erfolg und berichte mal,ob Du etwas abgreifen konntest.Bei meinem letzten" Dropwurm" Einsatz konnte ich leider keine Barsche zum Anbiß überreden.
Petri JIM :wink:

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 20. Apr 2016 09:03
von Mittellandchannel
Jim Grizzly hat geschrieben:Bei Blinker/Wobbler/Gummi sieht die Sache dann anders aus,Hecht/Zanderstreamer eingeschlossen.Bei diesen Ködern kommen,neben der Größenbeschränkung, auch die "Schonhaken"zum Einsatz.
Ich möchte noch mal nachfragen: Zählen dann dazu auch ganz kleine Spinner (Gr. 1/2) und kleine Wobbler, die eher für Forellen bzw. Barsch gedacht sind?

Nebenbei hätte ich auch gedacht, dass das so im SAV auch gehandhabt wird, zu mal wir uns zig Kilometer Gewässerstrecken ja auch teilen. Von Schonhaken steht dort nichts. Bei denen heißt der Passus
3.6)Nicht erlaubt ist: während der Raubfischschonzeit vom 15.1. bis 30.4. das Angeln auf Hecht und Zander ( Köder
muss der Fischart angepasst sein);
.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 20. Apr 2016 13:32
von Filicatos
Hi,
Ich möchte noch mal nachfragen: Zählen dann dazu auch ganz kleine Spinner (Gr. 1/2) und kleine Wobbler, die eher für Forellen bzw. Barsch gedacht sind?
Gedacht sind ist so eine Sache. Habe letztes Jahr auch auf einen sehr kleinen Spinner einen 66er Hecht gefangen.

In meinen Augen ist die Regel ziemlich einfach.
1. Keine Köfi's
2. Kunstköder nur, wenn kleiner als 12cm und ohne Wiederhaken

Die SAV-Regelung klingt nach unserem alten text. Aber wie die das aktuell halten, besonders auf mit uns genutzten Abschnitten, kann ich dir nicht sagen.

Petri!