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Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 10. Jan 2014 22:30
von christian87
Gewaesserordnung 2014 ( 3.7)

Es ist verboten waehrend der Raubfischschonzeit vom 15.01-30.04.
das Angeln auf Hecht und Zander. Koeder muessen der Fischart angepasst werden. Geeignete Koeder sind mit wiederhakenlosen Haken bestueckt und haben eine Laenge von maximal 12cm.
Nicht eingesetzt werden darf der Koederfisch!

Bsp:

Angeln auf Barsch!

Kleinen Wobbler umbauen auf wiederhakenlosen Einerhaken dann ist das Ok??

Gruss Chris

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 10. Jan 2014 23:18
von wetti
Hallo Chris,
woher hast Du denn GWO 2014, ich habe nur die 2013er.
Da steht nichts von: Geeignete Koeder sind mit wiederhakenlosen Haken bestueckt und haben eine Laenge von maximal 12cm.
Nicht eingesetzt werden darf der Koederfisch!
Gruß
Marc

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 11. Jan 2014 06:58
von Wuschel
christian87 hat geschrieben:Gewaesserordnung 2014 ( 3.7)

Es ist verboten waehrend der Raubfischschonzeit vom 15.01-30.04.
das Angeln auf Hecht und Zander. Koeder muessen der Fischart angepasst werden. Geeignete Koeder sind mit wiederhakenlosen Haken bestueckt und haben eine Laenge von maximal 12cm.
Nicht eingesetzt werden darf der Koederfisch!

Bsp:

Angeln auf Barsch!

Kleinen Wobbler umbauen auf wiederhakenlosen Einerhaken dann ist das Ok??

Gruss Chris
Das ist doch wieder nicht zu ende gedacht!

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 11. Jan 2014 10:17
von christian87
@ wetti
Ich habe die mit meinen Papieren zugeschickt bekommen.
Auf der Homepage unter Regularien ist auch noch die GWO (2013).
Vielleicht wird die noch aktualisiert, wenn nicht einfach mal in der Geschaeftsstelle nachfragen.

@ wuschel

Wie meinst du das?


Gruss Chris

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 11. Jan 2014 10:45
von Wuschel
christian87 hat geschrieben:@ wetti
Ich habe die mit meinen Papieren zugeschickt bekommen.
Auf der Homepage unter Regularien ist auch noch die GWO (2013).
Vielleicht wird die noch aktualisiert, wenn nicht einfach mal in der Geschaeftsstelle nachfragen.

@ wuschel

Wie meinst du das?


Gruss Chris
Weil das jetzt gar nicht mehr zu kontrolieren ist.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 11. Jan 2014 23:43
von Clacejo
@Chris, wenn es da so steht, ist dein geplanter Umbau ok, sofern die Wobbler nicht grösser 12cm sind.

@Wetti, bei meinen Papieren war die neue GWO auch nicht mit dabei.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 13. Jan 2014 22:46
von WolfohneAngel
christian87 hat geschrieben:Gewaesserordnung 2014 ( 3.7)

Geeignete Koeder sind mit Widerhakenlosen Haken bestückt und haben eine Länge von maximal 12cm.
Nicht eingesetzt werden darf der Koederfisch!

Bsp:

Angeln auf Barsch!

Kleinen Wobbler umbauen auf wiederhakenlosen Einerhaken dann ist das Ok??
"Widerhakenlose Einzelhaken" am Wobbler?

Reicht es nicht aus, die oft günstigen Drillingshaken an Wobblern gegen bessere austauschen, mit einer Zange die Widerhaken anzudrücken, und den restlichen Grat mit Hilfe einer feinen Schlüsselfeile vorsichtig zu entfernen? Das funktioniert z.B. mit 8er/10er/12er Drillingshaken aus dem Hause "Owner" (und "kamakatsu") sehr gut.

Oder spricht da etwas dagegen ?

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 14. Jan 2014 10:27
von Clacejo
Ja, weil dann kein Widerhaken mehr vorhanden ist. Wir müssen uns mal im Original ansehen, ob da nicht evtl. etwas von widerhakenlosen Einzelhaken steht, was m. E. nach mehr Sinn machen würde.

Ich würde diese Regelung im Übrigen für sehr gelungen halten, da dadurch ein schnelles und schonendes Zurücksetzen ermöglicht wird, schwerere Verletzungen vermieden werden, und die Gefahr des "Reissens" geringer wird. Gerade beim Barschangeln setzt sich dieser Trend mehr und mehr durch.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 14. Jan 2014 11:14
von christian87
@ clacejo

Steht doch so unter 3.7.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 14. Jan 2014 14:48
von Julian
Moin,

Einzehaken ist kein muss, Drilling geht auch. Ich denke am Wobbler würde ein Einzelhaken auch zu sehr vielen Fehlbissen führen. Das Randrücken oder Abpfeilen der Widerhaken geht bestimmt i.O., wenn dabei die Funktion des Widerhakens zuverlässig zu 100% ausser Kraft gesetzt ist. Kann man ja leicht mit den Fingern erfühlen.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 14. Jan 2014 15:18
von PSTR
Insgesamt großes Lob für die bahnbrechende Änderung in der GWO 2013 und die leichte Optimierung in der GWO 2014.
Zeigt mir eindeutig, dass unser Verein am Puls der Zeit ist und sich was tut.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 14. Jan 2014 15:43
von Clacejo
@Julian,

Deiner Aussage würde ich nur begrenzt zustimmen wollen.

Vgl.: http://dicht-am-fisch.de/angel-blogs/ni ... -nachteile

http://havelritter.de/warum-man-wobbler ... 012/06/19/

usw.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 23. Jan 2014 12:50
von fischer68
hallo zusammen,
könnte mir jemand erklären, wieso in der neuen 3.7 ...

"Geeignete Koeder sind mit wiederhakenlosen Haken bestueckt und haben eine Laenge von maximal 12cm."

...von max. 12 cm als schonzeittauglichem Köder ausgegangen wird ?
Das mit dem wiederhakenlosen Haken ist ja ok,
aber auf nen 12er Kunstköder geht doch jeder Zander und Hecht ebenso !

Als relativer Neuling würde ich die max. Länge von 5-7cm als Höchstmaß für Kunstköder annehmen ?!

Petri

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 23. Jan 2014 14:58
von Wuschel
fischer68 hat geschrieben:hallo zusammen,
könnte mir jemand erklären, wieso in der neuen 3.7 ...

"Geeignete Koeder sind mit wiederhakenlosen Haken bestueckt und haben eine Laenge von maximal 12cm."

...von max. 12 cm als schonzeittauglichem Köder ausgegangen wird ?
Das mit dem wiederhakenlosen Haken ist ja ok,
aber auf nen 12er Kunstköder geht doch jeder Zander und Hecht ebenso !

Als relativer Neuling würde ich die max. Länge von 5-7cm als Höchstmaß für Kunstköder annehmen ?!

Petri
Einer der mitdenkt !
Das ist schon mal was gutes.

Re: Gewaesserordnung 2014 (3.7)

Verfasst: 23. Jan 2014 15:48
von Clacejo
Ich würde es auch begrüßen nähere Informationen zu entsprechenden Änderungen zu bekommen. Wer ist für die Änderung der GWO eigentlich verantwortlich? Wird das im Vorstand beschlossen oder geschieht das in Anlehnung an diverse Verbände, oder ganz anders?