Re: Aller
Verfasst: 29. Aug 2010 22:41
Moin Froschlöffel,
seit Juli ist allerhand Wasser die Aller hinunter geflossen - und inzwischen baut Rothkötter schon an seiner neuen Geflügelschlachterei.
Das Anhörungsverfahren und das dazugehörige öffentliche Beteiligungserfahren haben im Mai und Juni stattgefunden. Nach meinem Kenntnisstand hat sich der FVH an den Verfahren nicht beteiligt. Es ist also davon auszugehen, dass der Verein auch keine Einwendungen gegen die Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Geflügelschlachterei in die Aller abgegeben hat. Der Verein war nicht uninformiert!
Die Einwendungen zum Thema 'Abwassereinleitung und Gefährdung des FFH-Gebietes Aller-Leine-Oker', die von den Naturschutzverbänden im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingereicht wurden, können auf der Homepage der BI Wietze e.V unter www.bi-wietze.de eingesehen werden. Das Thema wäre eine Stellungnahme des FVH wert gewesen!
Zum Sachstand selbst: Der Investor der Mega-Geflügelschlachterei benötigt noch eine sog. wasserrechtliche Genehmigung des NLWKN Braunschweig zur Einleitung von geklärtem Abwasser aus der betriebseigenen Kläranlage in die Aller. Die hierfür notwendige Überprüfung dauert derzeit noch an. Mit anderen Worten: "Die Genehmigung steht noch aus!"
Der Baubeginn der Schlachterei erfolgte nach der Räumung des Baugeländes von den Besetzern durch die Polizei aufgrund einer Baugenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg nach BImSchG. Für die Baugenehmigung wurde ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" genehmigt.
D. h. auf gut deutsch: "Der Investor baut derzeit mit einem gewissen Risiko". Wenn die wasserrechtliche Genehmigung für die Abwassereinleitung abgelehnt wird, nützt auch die Baugenehmigung des GAA LG nach dem BImSchG nichts! Sie wäre wertlos, da erst das gesamte Genehmigungspaket die Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme sicher stellt!
Petri Claus
seit Juli ist allerhand Wasser die Aller hinunter geflossen - und inzwischen baut Rothkötter schon an seiner neuen Geflügelschlachterei.
Das Anhörungsverfahren und das dazugehörige öffentliche Beteiligungserfahren haben im Mai und Juni stattgefunden. Nach meinem Kenntnisstand hat sich der FVH an den Verfahren nicht beteiligt. Es ist also davon auszugehen, dass der Verein auch keine Einwendungen gegen die Einleitung von geklärtem Abwasser aus der Geflügelschlachterei in die Aller abgegeben hat. Der Verein war nicht uninformiert!
Die Einwendungen zum Thema 'Abwassereinleitung und Gefährdung des FFH-Gebietes Aller-Leine-Oker', die von den Naturschutzverbänden im Zuge des öffentlichen Beteiligungsverfahrens eingereicht wurden, können auf der Homepage der BI Wietze e.V unter www.bi-wietze.de eingesehen werden. Das Thema wäre eine Stellungnahme des FVH wert gewesen!
Zum Sachstand selbst: Der Investor der Mega-Geflügelschlachterei benötigt noch eine sog. wasserrechtliche Genehmigung des NLWKN Braunschweig zur Einleitung von geklärtem Abwasser aus der betriebseigenen Kläranlage in die Aller. Die hierfür notwendige Überprüfung dauert derzeit noch an. Mit anderen Worten: "Die Genehmigung steht noch aus!"
Der Baubeginn der Schlachterei erfolgte nach der Räumung des Baugeländes von den Besetzern durch die Polizei aufgrund einer Baugenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg nach BImSchG. Für die Baugenehmigung wurde ein "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" genehmigt.
D. h. auf gut deutsch: "Der Investor baut derzeit mit einem gewissen Risiko". Wenn die wasserrechtliche Genehmigung für die Abwassereinleitung abgelehnt wird, nützt auch die Baugenehmigung des GAA LG nach dem BImSchG nichts! Sie wäre wertlos, da erst das gesamte Genehmigungspaket die Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme sicher stellt!
Petri Claus